Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1400/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Weserstraße zwischen Kottbusser Damm und Pannierstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Bei einem positiven Prüfergebnis ist vor Beginn der konkreten Planung ein Bürgervotum, z. B. durch Einwohner*innenversammlungen, einzuholen.
Begründung: Der Radverkehr nimmt in Neukölln stetig zu, gerade in der Weserstraße kommt es dabei häufig zu Nutzungskonflikten zwischen Radfahren und Fußgängern, die durch die Ausweisung des asphaltierten Teilstücks zwischen Kottbusser Damm und Pannierstraße als Fahrradstraße entschärft werden könnten. Dieser Teil der Weserstraße kann darüber hinaus eine Alternative zur Sonnenallee darstellen. Bei einer weiteren Asphaltierung könnte die Fahrradstraße entsprechend verlängert werden.
- Schlussbericht –
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Fahrradstraße Weserstraße ist Ende September 2016 erfolgt. Die Umsetzung der Anordnung wird jedoch aufgrund von Baustellen der Berliner Wasserbetriebe erst in 2017 erfolgen können.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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