Milieuschutzgebiet Schillerpromenade

Bild der Abgrenzung der Schillerpromenade

Gebiet Schillerpromenade

MIETBERATUNG

Die Festlegung von Milieuschutz kann Einfluss auf Ihre Miete haben. Wenn Sie Fragen bzgl. Ihrer Wohnungsmiete haben, finden Sie hier aktuelle Informationen und Anlaufstellen.

UNTERLAGEN ZUM GEBIET SCHILLERPROMENADE

Vor Festsetzung des Milieuschutzgebietes „Schillerpromenade“ erfolgte eine Voruntersuchung (VU) der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass der Rechtsverordnung. Die VU und die Rechtsverordnung finden Sie hier.

  • Voruntersuchung zum Gebiet Schillerpromenade

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Verordnung zum Gebiet Schillerpromenade

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutzverordnung“) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB für das soziale Erhaltungsgebiet Schillerpromenade

    Konkret bedeutet das: Wenn es gute Gründe gibt, die soziale Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Gebiet zu bewahren, kann die Verordnung weiterhin gelten. Andernfalls könnte sie aufgehoben werden. Das Bezirksamt hat das geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Milieuschutz in diesem Gebiet erhalten bleiben soll.

    Diese Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (3.4 MB) - Stand: März 2023

  • Milieuschutzgebiet Schillerpromenade

    PDF-Dokument (1.9 MB)