Sterbefälle

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Die Sterbebuchabteilung des Standesamtes Neukölln von Berlin beurkundet Sterbefälle, die sich im Bezirk Neukölln ereignet haben.

Damit ein Sterbefall beurkundet wird und Sterbeurkunden ausgestellt werden können, müssen
  • entweder die Angehörigen
  • oder ein Bestatter

die notwendigen Unterlagen hier vorlegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Der/Die Verstorbene war ledig: Geburtsurkunde. Sie erhalten Sie beim Geburtsstandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war verheiratet: Eheurkunde. Sie erhalten sie beim Eheschließungsstandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war verwitwet: Ergibt sich der Tod des Vorverstorbenen Ehegatten nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine Sterbeurkunde. Sie erhalten sie beim Sterbestandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war geschieden: Ergibt sich die Scheidung nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils. Sie erhalten sie bei dem Gericht, das die Ehe geschieden hat.
  • Besaß der/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit: Reisepass.

Ausländische Urkunden müssen im Original und in einer von einem in Berlin beeidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzung vorlegt werden.

Entscheiden Sie sich als Angehöriger, den Sterbefall selbst anzuzeigen, sind vor dem Besuch des Standesamts folgende Dinge zu erledigen:

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bekommen Sie dort die Sterbefallanzeige und den* Leichenschauschein*, den auch in allen übrigen Fällen ein Arzt ausstellt.

Damit und nach Möglichkeit mit dem Personalausweis des Verstorbenen gehen Sie zu einem beliebigen Bürgeramt und melden den Verstorbenen/die Verstorbene ab.
Mit diesen Unterlagen und den o.g. Personenstandsurkunden sprechen Sie im Standesamt in der Sterbebuchabteilung vor und zeigen den Sterbefall an. Dort erhalten Sie dann auch den Bestattungsschein. Die Beurkundung wird bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorgenommen. Die Gebühren für Sterbeurkunden oder mehrsprachige Auszüge aus dem Sterberegister betragen 12,— Euro für die erste, jede weitere gleichzeitig ausgestellte 6,— Euro.

Sterbefall im Ausland

Ist ein deutscher Staatsangehöriger, der in Berlin-Neukölln wohnhaft war, im Ausland verstorben, kann der Sterbefall beim Standesamt Neukölln von Berlin beurkundet werden. Hatte der im Ausland Verstorbene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, kann die Beurkundung dort beantragt werden, wo der Angehörige seinen Wohnsitz hat. Die Gebühr für einen Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls beträgt 40,— Euro, sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,— Euro.

Die Beurkundung beantragen können:

Die Eltern, die Kinder, der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.

Ansprechpartner

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Email: sterbe@bezirksamt-neukoelln.de. Bitte geben Sie dabei eine Rückrufnummer an.

Ihre Fragen richten Sie telefonisch bitte an (030) 90239 2227, -2684, -2993.

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.