Vom Stadtwappen zum Bezirkswappen

Vom Stadtwappen zum Bezirkswappen

Altes Neuköllner Stadtwappen

Altes Neuköllner Stadtwappen

Von den in der Folgezeit eingereichten zahlreichen Wappenentwürfen wurde am 29. Mai d. Jahres 1903 von Kaiser Wilhelm II. ein Entwurf genehmigt, der unter der dreizackigen Mauerkrone links auf rotem Grund das Johanniterkreuz als Gedenken der Gründung des Dorfes Richardsdorf durch die Johanniter im Jahre 1360 und rechts auf weißem Feld als Symbol des zuletzt hinzugekommenen Teiles des Stadtgebietes Cöllnische Wiesen den Wappenadler von Cölln zeigt.

Desgleichen sollte die Form der Bezirkswappen vereinheitlicht werden, das heißt, das Wappenschild sollte abgerundet werden und keine Spitze, Einbuchtung oder Umrahmung aufweisen. Auf jedem Wappen sollte eine dreitürmige Mauerkrone ruhen, deren mittlerer Turm das Berliner Wappenschild zeigt.

Der Fuß des Wappens zeigte auf schwarzem Grund den Hussitenkelch als Erinnerung an die böhmischen Einwanderer, die um ihres Glaubens Willen ihre alte Heimat verlassen mußten und im Jahre 1737 von Friedrich Wilhelm I. in Rixdorf angesiedelt wurden.
Vor seiner endgültigen Genehmigung mußte jedoch auch dieser Entwurf auf Anordnung des Kaisers nochmals abgeändert werden. Das letztendlich genehmigte Wappen zeigte dann unter der dreizackigen Mauerkrone nunmehr im linken Feld den Kelch auf schwarzem Grund, rechts den Cöllnischen Adler auf weißem Grund, als Fuß das Johanniterkreuz im roten Feld, so daß die Reihenfolge der Felder die Landesfarben Scharz-Weiß-Rot ergaben.

Neuköllner Bezirkswappen

Neuköllner Bezirkswappen

Mit der Bildung der Stadtgemeinde Berlin durch das Gesetz vom 27. April 1920 erhob sich nun die Frage, inwieweit die bis dahin selbständigen und eingemeindeten Städte und Landgemeinden berechtigt waren, eigene “Bezirkswappen” zu führen.

Bei historisch überkommenen Wappen sollte keine Änderung des Wappenschildes, sondern lediglich eine Überprüfung auf seine heraldisch und künstlerisch einwandfreie Gestaltung erfolgen. Gemäß diesen Grundlagen für die Verleihung von Bezirkswappen beschloß das Bezirksamt Neukölln am 12. März 1956, dem von dem Heraldiker Dr. Neubecker gefertigten Entwurf eines solchen Wappens zuzustimmen. Auch die Bezirksverordnetenversammlung gab ihre Zustimmung. Die Überreichung der Verleihungsurkunde für das Bezirkswappen erfolgte am 16. Mai 1956 durch den Senator für Inneres, Joachim Lipschitz. Das neue Bezirkswappen stimmt im Schilde mit dem ehemaligen Stadtwappen überein, lediglich der Cöllnische Adler ist in Einzelheiten verbessert und golden bewehrt worden. Der Fuß des Schildes ist rund; statt der alten, grauen ruht nun eine rote dreitürmige Mauerkrone auf dem Schild, deren mittlerer Turm mit einem kleinen Berliner Wappenschild belegt ist.

Diese Wappen waren als Zeichen der überlieferten bezirklichen Eigenständigkeit stets im Bewußtsein der Bevölkerung präsent, jedoch fehlte die Rechtsgrundlage für die Führung der Wappen und somit der wappenrechtliche Schutz. Eine endgültige Klärung der Rechtslage wurde erst durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 geschaffen. Dieses Gesetz bestimmt, daß der Senat den Bezirken Wappen verleihen kann, die bei besonderen Anlässen neben dem Landeswappen geführt werden können.