Drucksache - DS/1936/IV  

 
 
Betreff: Intransparentes Verhalten des Bezirksamtes bei Entwicklung des Ex-YAAM-Grundstücks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso wurde der Ausschuss StadtQM nicht ausrechend darüber informiert, dass der Eigentümer des Grundstücks am 18.3.2015 eine Bauvoranfrage zur Erhöhung der zulässigen Baumasse um rund 20% gestellt hat, die einen Hochhausbau auf dem Grundstück ermöglicht, so dass die Nachricht davon in der Sitzung am 16.9.2015 mit Verwundern aufgenommen werden musste?

 

  1. Wieso findet sich dieser relevante Vorgang nicht auf den betreffenden Bauantragslisten vom 23.3.2015 oder vom 7.4.2015, mit denen der Ausschuss stets über jede, auch noch so kleine Baubeantragung informiert wird?

 

  1. Wieso wurde der Ausschuss nicht über die Entscheidungsfrist und letztendlich die positive Bescheidung der Bauvoranfrage am 10.6.2015 informiert, obwohl das Ex-YAAM-Grundstück auf der Sitzung am 3.6.2015 ausführlich besprochen wurde und ein Antrag beschlossen wurde, der die Wettbewerbsplanung ablehnte - allerdings in völliger Unkenntnis der Bauvoranfrage und der bevorstehenden Schaffung vollendeter Tatsachen?

 

Nachfrage:

 

  1. Wieso hat sich das Bezirksamt trotz Bürgerentscheid, der eine Hochhausbebauung im Spreeuferbereich ausdrücklich ablehnt, für den Bau eines 12-stöckigen Gebäudes auf dem Ex-YAAM-Grundstück ausgesprochen, obwohl das Gebäude in den Ursprungsplanungen nur 8 Geschosse hoch war?

 

 

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

zu Frage 1: Also es wurde im Vorfeld des Verfahrens darüber informiert, insbesondere über dieses Bauvorhaben, insbesondere auch über die neuen Erkenntnisse des Landesdenkmalamtes, zumal der Mauerreste auf dem Grundstück. Das Vorhaben wurde im Baukollegium am 23. Juni 2014 behandelt. Das Baukollegium tagt öffentlich, in der Regel sind auch Vertreter der Piraten-Fraktion dort anwesend, möchte ich mir jetzt mal nicht verkneifen zu sagen.

Die Jurysitzung fand dann am 05. März 2015 statt und über das Ergebnis haben wir auch im Ausschuss informiert und auch über die Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse bei SenStadtUm am Köllnischen Park.

Am 13.05. stand das Thema auf der Tagesordnung des Ausschusses und am 13. Juni war der Bauherr, Herr Hilpert, auch Gast im Ausschuss für Stadtentwicklung. Insofern kann man jetzt nicht davon ausgehen, dass erst am 16.09. über das Vorhaben informiert wurde.

 

zu Frage 2: Mit den Bauantragslisten sagen Sie, Sie konnten das nicht finden. Ich kann Ihnen das jetzt hier auch nicht sagen, ich hatte gerade schon erwähnt, die Mitarbeiterin, die bei uns diese Bauantragslisten zusammenstellt ist erkrankt und insofern konnte ich jetzt seit gestern noch keine weiteren Recherchen durchführen lassen. Das werden wir dann nachliefern mit der ., also zu Ihrer Anfrage schriftlich nachliefern.

Das Problem bei diesen ganzen Vorhaben ist ja auch, dass wir aufgrund seiner rechtlichen Zulässigkeit es betrachten müssen und für dieses Bauvorhaben besteht ein Antrag . oder besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.

 

zu Frage 3: Also im Ergebnis des Wettbewerbs ist ein Vorhaben entstanden, dass gemäß geltender Rechtsgrundlage nach § 34 planungsrechtlich zulässig ist. Insofern besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung und dieser begründet sich bereits in den vorangegangenen Bauvorbescheiden zu den sogenannten Kolumbushäusern. Das Nutzungsmaß des Siegerentwurfs ist zwar höher, entscheidend ist aber, dass es sich planungsrechtlich immer noch einfügt und daher zu genehmigen ist. Das ist im Übrigen maßgeblich auch die planungsrechtliche Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, so dass anzunehmen ist, dass dies im Widerspruchsfall als Aufsichtsbehörde entsprechend entscheiden würde. Das haben sie uns während des Wettbewerbsverfahrens im Übrigen ja auch so dargestellt.

Das höhere Nutzungsmaß wird aber im Vergleich zu den vorangegangenen Entwürfen durch eine wesentlich großgigere Freiraumplanung und den Erhalt der denkmalsgeschützten Mauer kompensiert. Es wurde in der Sitzung am 03. Juni auch darüber informiert, dass eine Bauleitplanung, die die gegenwärtige zulässige Nutzung herunterzoniert, zu einem Planungsschadensfall für den Bezirk führen kann. Sie werden sich daran erinnern.

Dieses Risiko ist auch im Hinblick auf den Verlauf zu diesem Projekt nicht vertretbar. Also wir laufen da einfach geradewegs in den Schadensfall rein, wenn dieser Beschluss so gefällt worden wäre, und zwar rechtzeitig.

So, jetzt haben wir ja die Situation, dass der Bauvorbescheid auch schon erteilt war, wie Sie ja auch hier ausführen, so dass auch die Baugenehmigung entsprechend erteilt werden musste.

 

zu Nachfrage 1: Das ist eben der entscheidende Punkt. Also es geht ja danach, was rechtlich zulässig ist und ich möchte nur daran erinnern, es gab ja diverse Sitzungen im Ausschuss für den Spreeraum vor Jahren, wo Grundstück für Grundstück damals bei Dr. Schulz durchgegangen wurde. Wie weit das Ergebnis des Bürgerentscheides umgesetzt werden kann oder nicht und es waren ja dort sehr viele Grundstücke, die nicht korrigierte oder deren Bebauung nicht korrigiert werden konnte. Denken Sie an das Hinkel-Hochhaus an der Spree auf der Höhe der Brommystraße, denken Sie an viele andere Vorhaben, auch die Hochhausbebauung, die hier schon mal vorgestellt wurde, zumindest im Ausschuss, Max und Moritz. Das sind ja alles Vorhaben, die trotz des Bürgerentscheides dann am Ende genehmigt werden mussten, weil ein Rechtsanspruch besteht und die Verweigerung unweigerlich Schadensersatzansprüche mit sich gebracht hätte, die nicht zu tragen sind.

Davon abgesehen möchte ich auch sagen, also diese städtebauliche Konstellation, die bei dem Wettbewerb einheitlich als Siegerentwurf gekrönt wurde, entspricht eben den verschiedenen Ansprüchen, die an das Gelände gestellt wurden. Das ist zum einen tatsächlich der etwas spät erst aufgekommene Denkmalschutz. Davon waren viele überrascht, der Bauherr nicht zuletzt, der zunächst sehr erschrocken war und meinte, dass er seine Planung nicht umsetzen könnte. Durch den Wettbewerb wurde aber dann deutlich, dass es sehr unterschiedliche Möglichkeiten gibt, dieses Denkmal zu integrieren in eine Bebauung und das ist jetzt auch gewährleistet und die Baukörperstellung bei dem preisgekrönten Entwurf erweitert optisch und auch teilweise faktisch den Park an der Spree hinein auf das Baufeld, so dass die Öffentlichkeit also die dortige Außenfläche auch nutzen kann. Das war auch ein Argument, sich dafür auszusprechen.

Die Baumasse, die dort untergebracht wird, hätte man mit anderen Mitteln auch unterbringen können, aber das wäre immer zu Lasten der Freifläche gegangen und insofern stellt dieser Entwurf, jedenfalls nach Auffassung der Jury, die ihn ausgesucht hat, die beste Variante dar.

Es fügt sich ein, das kann man jetzt natürlich auch werten wie man will, in die bereits bestehende Umbauung oder Bebauung im Umfeld. Wir haben dort zum einen das Minerva-Hochhaus am Ostbahnhof, was maßstabsgebend ist. Wir haben die Gebäude von Mercedes, wir haben die Living Levels und insofern lässt sich das Gebäude, das Sie ja im Wesentlichen kritisieren, also dieses 12geschossige Wohnhochhaus durchaus einfügen in die nähere Umgebung.

Es gab in der Diskussion der Jury auch Überlegungen, dass letzten Endes dieses Gebäude einen gewissen Brückenkopf darstellt. Es ist zwar im Moment nicht mehr die Rede davon, dass es auf der Höhe der Manteuffelstraße mal eine Brücke geben wird, aber es ist auch nicht ausgeschlossen. Es ist ja in der alten Masterplanung durchaus vorgesehen, also auf Höhe der Brommystraße ein Brückenbauwerk zu errichten. Dazu gibt es eine Beschlusslage hier im Bezirk, das als Steg nur zuzulassen. Eine Überquerung der Spree auf Höhe der Manteuffelstraße ist zwar jetzt nicht aktuell, aber auch nicht komplett vom Tisch. Insofern stellt dieses Gebäude einen Brückenkopf dar, so wie wir das an verschiedenen anderen Stellen auch haben.

Ja, soweit erst mal.

 

Herr Gerlich: Also als erstes möchte ich sagen, dass ich bezüglich der Fragen, die sich darauf richten, warum vom Bezirksamt nicht mehr gesagt wurde bezüglich der Bauvoranfrage, die neu gestellt worden ist, nicht wirklich eine Antwort hier bekommen habe. Es wurde viel gesagt, aber nicht, warum das dem Ausschuss nicht mitgeteilt wurde.

Und dann habe ich noch eine Nachfrage bezüglich der doch enormen Baudichte, die dort jetzt im Wohnbereich dort entsteht. Befürchtet das Bezirksamt . der Anfang einer Frage . Welche habe ich denn gestellt? Ich habe festgestellt, dass meine Fragen nicht beantwortet sind und stelle noch eine Nachfrage.

Befürchtet das Bezirksamt durch die Genehmigung nicht eine negative Vorbildwirkung für andere Entwicklungen bezüglich der Bauhöhe und Baudichte in Wohnbereichen?

 

zu Nachfrage 2: Also die . in der näheren Umgebung gibt es ein Bauvorhaben, was demnächst in einem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren betrachtet werden wird, wo Sie vielleicht ableiten könnten, dass dort Vorbildwirkungen entstehen. Ob die negativ sind gut, also das ist jetzt auch eine Wertung, aber es handelt sich um den Neubau der Rosa-Luxemburg-Stiftung vor dem Postbahnhof. Da . ja, das ist das einzige konkrete Neubauprojekt, was zumindest aus heutiger Sicht demnächst zu einer Entscheidung ansteht.


 
 

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