Drucksache - DS/1716/IV  

 
 
Betreff: Unterbringung wohnungsloser Menschen & Mindestanforderungen für kind- und familiengerechte Unterkünfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass die monatlichen Kosten der Unterbringung wohnungsoser Menschen in privaten Einrichtungen weit über den zu erwartenden Kosten der Unterbringung in einer Mietwohnung liegen?

 

  1. Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Bezirksamts sinnvoll, um die öffentliche Hand im Bereich der Kosten für die Unterbringung wohnungsloser Menschen zu entlasten?

 

  1. Existieren im Bezirk Wohnungslosenunterkünfte, die ausschließlich für wohnungslose Familien mit Kindern vorgehalten werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Welche besonderen Merkmale oder Standards gibt es für  Unterkünfte, die ausschließlich mit Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern belegt werden (z.B. ausreichende Rückzugsräume für Familien, eine für Kinder gefahrlose Umgebung, Spielmöglichkeiten ...) ?
    (Bitte die Merkmale auflisten, über die eine kind- und familiengerechte Unterkunft jenseits der Mindestanforderungen des LaGeSo hinaus verfügen muss)

 

  1. Werden diese Mindestanforderungen aus Sicht des Bezirksamts als ausreichend angesehen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 22.05.2015

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2601

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass die monatlichen Kosten der Unterbringung wohnungsloser Menschen in privaten Einrichtungen weit über den zu erwartenden Kosten der Unterbringung in einer Mietwohnung liegen?

 

2. Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Bezirksamts sinnvoll, um die öffentliche Hand im Bereich der Kosten für die Unterbringung wohnungsloser Menschen zu entlasten?

 

Die Kosten für die Unterbringung wohnungsloser Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder gewerblichen Einrichtungen sind zwangsläufig durch ständige Investitionen, Personal usw. höher als die Kosten von Mietwohnungen.

 

Dem grundsätzlichen Ziel, von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, die wohnfähig sind, mit eigenem Wohnraum zu versorgen, steht die prekäre Situation des Berliner Mietermarktes entgegen. Im Bezirk sowie in Gesamtberlin gibt es nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bzw. solchen, der den Richtlinien der WAV entspricht. Hier müssen auf Landesebene Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft erfolgen, die zu einer Entspannung des Berliner Wohnungsmarktes beitragen und Vermittlungen in eigenen Wohnraum wieder möglich machen. Der Bezirk verfügt hier über keine Steuerungsmöglichkeiten.

 

In unserem Bezirk wird durch präventive Maßnahmen versucht, den Verlust von Wohnraum zu verhindert. So wird schon im Rahmen der Absenkungsverfahren der KdU seitens des Jobcenters Beratung vor der eigentlichen Absenkung angeboten.

Hierdurch konnten einige Wohnungen erhalten, Fristen im Zuge der Wohnungssuche verlängert und "Druckentscheidungen" von Betroffenen (z.B. Kündigung der eigenen Wohnung ohne Aussicht auf neuen Wohnraum) verhindert werden.

3. Existieren im Bezirk Wohnungslosenunterkünfte, die ausschließlich für wohnungslose Familien mit Kindern vorgehalten werden?

 

Im Bezirk gibt es keine Einrichtung, die nur Familien vorbehalten ist.

In ganz Berlin gibt es in verschiedenen anderen Bezirken einige wenige Wohnungslosenunterkünfte, die ausschließlich für Familien mit Kindern sind. Sie werden von allen Berliner Sozialen Wohnhilfen über die Bul belegt.

 

 

Nachfragen:

1. Welche besonderen Merkmale oder Standards gibt es für Unterkünfte, die ausschließlich mit Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern belegt werden (z.B. ausreichende Rückzugsräume für Familien, eine für Kinder gefahrlose Umgebung, Spielmöglichkeiten ...) ? (Bitte die Merkmale auflisten, über die eine kind- und familiengerechte Unterkunft jenseits der Mindestanforderungen des LaGeSo hinaus verfügen muss)

 

Grundsätzliche Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte sind:

- Kindersicherungen (Steckdosen) in allen Einrichtungen, wo sich Kinder aufhalten

- Doppelstockbetten nur für Kinder bis zu 12 Jahren

- ggf. Kinderbetten

 

Nicht in den Standards enthalten sind Angebote, wie Spielplätze, Beratungsangebote usw. Dennoch sind sie in den meisten Einrichtungen, wo Familien unterbracht sind, vorhanden.

 

 

2. Werden diese Mindestanforderungen aus Sicht des Bezirksamts als ausreichend angesehen?

 

Die Unterbringung im Falle von Wohnungslosigkeit soll in der Regel eine temporäre Maßnahme sein. Der Anspruch ist, dass Wohnraum gar nicht erst verloren geht bzw. möglichst schnell wieder gewonnen wird. Für eine vorübergehende Unterbringung ist ein Mindestmaß an Standard gewährleistet. Gleichzeitig ist das Bezirksamt bei der Neueinrichtung von Unterkünften für wohnungslose Menschen, die speziell für die Zielgruppe mit Kindern vorgesehen sind, um eine Ausstattung mit Spielplatz o.ä. bemüht. Im Gespräch mit "neuen" Unterkunftsbetreibern legt der Bezirk Wert auf sozialarbeiterische Erstberatung und Betreuung, was dann wiederum bei der Festlegung der Tagessätze eine Rolle spielt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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