Mach Kids und Heranwachsende „Stark trotz Corona“!

Unterstützung für Schüler/-innen

Du suchst einen Job, bei dem Du etwas bewirken kannst? Dann werde Lerncoach, Sprachcoach, Mentor/-in oder Begleiter/-in im Unterstützungsprogramm für Schülerinnen und Schüler.

Nebenjob mit Sinn

Schulschließungen und Lernen zu Hause haben die Lern- und Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen verändert. Die Schülerinnen und Schüler haben sich Lerninhalte hart selbst erarbeiten müssen oder sogar versäumt. Sie waren in vielen Lebensbereichen von Kontaktbeschränkungen betroffen und konnten ihre Freundinnen und Freunde nicht regelmäßig sehen.

Deswegen brauchen einige Schülerinnen und Schüler jetzt Eure Unterstützung, um ihr soziales Miteinander wieder aufleben zu lassen und Lernrückstände aufzuholen. Deshalb suchen wir Dich als Lerncoach, Sprachcoach, Mentor/-in oder Begleiter/-in im Unterstützungsprogramm für Schülerinnen und Schüler.

Wenn Du Dir vorstellen kannst, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die in der Corona-Pandemie in Lernschwierigkeiten geraten sind, registriere Dich bis zum 28. Januar 2022 unter https://bln.eureka5.de/.

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung

    PDF-Dokument (149.5 kB)

Deine Tätigkeit kann voraussichtlich schon am 7. Februar 2022 starten. Bei Fragen zur Bewerbung oder zum Programm „Stark trotz Corona“ beraten und unterstützen wir Dich gern.

Servicestelle
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10117 Berlin
Tel. +49 30 90227-5577
servicestelle@senbjf.berlin.de

Wichtige Fragen und Antworten

  • Bist Du geeignet für den Job?

    Ja, wenn du studierst und Lust hast, mit Kindern und Jugendlichen an einer Berliner Schule zu arbeiten. Du unterstützt sie dabei, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen und ihr soziales Miteinander zu stärken.

  • Wie unterstützt Du die Schülerinnen und Schüler?

    Du wirst in einer Berliner Schule eingesetzt und hilfst stundenweise nachmittags als

    • Mentor/-in oder Lerncoach in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch, Französisch),
    • Sprachcoach für Zugewanderte oder
    • Begleiter/-in bei der Förderung von sozialen Kontakten, etwa durch Teambuilding, kreative Pausengestaltung oder Maßnahmen zur Gewaltprävention
  • Wann soll es losgehen?

    Die Unterstützung im Rahmen des Programms „Stark trotz Corona“ beginnt voraussichtlich schon am 7. Februar 2022. Wann es konkret für Dich losgeht, kann von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Bitte stimme Dich direkt mit der Schule ab, die Dich als Unterstützer/-in angefragt hat.

  • Was kannst Du verdienen?

    Wir bieten eine gute Bezahlung. Es gibt verschiedene Honorarsätze. Diese sind davon abhängig, ob Du noch zur Schule gehst oder an einer (Fach)Hochschule / Universität eingeschrieben bist, ob Du unabhängig oder über einen freien Bildungsträger aktiv wirst und wie lange Du arbeitest.

    Verdienst in 45 Minuten (ohne Trägerzuschlag) Verdienst in 45 Minuten (mit Trägerzuschlag) Verdienst in 60 Minuten (ohne Trägerzuschlag) Verdienst in 60 Minuten (mit Trägerzuschlag)
    Schülerinnen und Schüler 10,- Euro 12,10 Euro 13,30 Euro 16,00 Euro
    Studierende 20,00 Euro 24,10 Euro 26,60 Euro 32,10 Euro
  • Wie bewirbst Du Dich?

    Die Bewerbung muss online über eine zentrale Registrierungsplattform erfolgen, auf die die Berliner Schulen zugreifen und Dich bei Interesse direkt kontaktieren können. Wenn Du Dir ein Engagement an der Schule vorstellen kannst, die Kontakt zu Dir aufnimmt, schließt die Schule mit Dir einen Honorarvertrag. Die Vertragslaufzeit kann längstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms „Stark trotz Corona“ am 31. Dezember 2022 festgelegt werden.

    Damit das ohne weiteren bürokratischen Aufwand möglich ist, musst Du neben Deinen persönlichen Daten und Deinen Kontaktinformationen auch Deine Steuernummer hinterlegen. Die Steuernummer ist Grundvoraussetzung für den Honorarvertrag.

    Wenn Du Dir vorstellen kannst, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die in der Corona-Pandemie in Lernschwierigkeiten geraten sind, registriere Dich bis zum 28. Januar 2022 unter https://bln.eureka5.de/Eureka2020/login.xhtml

  • Was passiert nach Unterzeichnung des Honorarvertrags?

    Um in der Schule aktiv zu werden, muss ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Wenn Du noch kein Erweitertes Führungszeugnis hast, kannst Du das online beantragen. Zur Verifikation Deiner Identität musst Du die AusweisApp auf Deinem Handy installieren. Das Führungszeugnis kannst Du im Laufe Deiner Tätigkeit nachreichen.

    Darüber hinaus musst Du *vor Beginn Deiner Tätigkeit Deinen Masern-Impfschutz nachweisen*. Dafür reicht es, den Eintrag im Impfausweis vorzulegen. Wenn Du als Schülerin oder Schüler an Deiner Schule als Honorarkraft tätig wirst, genügt es, wenn Du Deine Immunität bis zum 31. Juli 2022 nachweist.

    Als Honorarkraft stellst Du nach erbrachter Leistung eine Honorar-Rechnung. Dafür kannst Du eine Mustervorlage verwenden. Die Zahlung Deines Honorars erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang.

  • Rechnungsvorlage Stark trotz Corona

    PDF-Dokument (10.7 kB)

Bei Fragen zur Beratung oder zum Programm „Stark trotz Corona“ beraten und unterstützen wir Dich gern.