Lehrkräfteverbeamtung: Nachteilsausgleich präzisiert

Pressemitteilung vom 04.09.2023

In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter an den öffentlichen Schulen des Landes Berlin verkündete Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch heute die in Zusammenarbeit mit der ebenfalls zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen getroffenen und langerwarteten Präzisierungen des vom Vorgängersenat im Zuge der Lehrkräfteverbeamtung Aussicht gestellten Nachteilsausgleichs für Bestandslehrkräfte des Landes Berlin, die nicht verbeamtet werden können oder möchten.

Die Bildungssenatorin hofft, dass diese Präzisierungen den Bestandslehrkräften, die noch keinen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, die Entscheidung dafür ab sofort erleichtert: „Alle wissen: Wir haben einen über lange Jahre gewachsenen, strukturellen Mangel an Lehrkräften. Dies spüren die Lehrkräfte selbst und auch die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern jeden Tag hautnah. Es ist im Interesse aller – Schüler und Eltern, Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Gewerkschaften –, so viele Lehrkräfte wie nur möglich an den Berliner Schulen zu halten und attraktive Bedingungen für sie zu schaffen. Deshalb kehren wir nach 18 Jahren als letztes Bundesland endlich wieder zur Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern zurück“, sagte Katharina Günther-Wünsch.

Für den Nachteilsausgleich gilt grundsätzlich:

Der Nachteilsausgleich wird dauerhalft als Teil der Bezüge gezahlt und entspricht der Höhe nach den im Nachteilsausgleichsgesetz vom 10. Februar 2023 genannten Beträge. Danach erhalten Lehrkräfte der Entgeltgruppen E 11 bis E 15 dauerhaft einen Betrag von 300 Euro brutto und in der Entgeltgruppe AT 1 einen Betrag von 250 Euro brutto monatlich.

Für den Nachteilsausgleich gilt im Einzelnen:

  • Bestandslehrkräfte, die wegen der Überschreitung der Altersgrenze (Vollendung des 52. Lebensjahres) nicht mehr verbeamtet werden können, erhalten mit der Zahlung der September-Bezüge 2023 automatisch rückwirkend zum Februar 2023 die Kompensationszahlung.
  • Bestandslehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können, haben ebenfalls rückwirkend zum Februar 2023 Anspruch auf die Kompensationszahlung. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach individueller Rücksprache mit den Betroffenen.
  • Bestandslehrkräfte, die nicht verbeamtet werden und einen Nachteilsausgleich erhalten wollen, müssen dies zunächst gegenüber der Dienststelle erklären. Sie werden gebeten, die erforderliche Erklärung in der Zeit vom 18. bis 30. September 2023 auf dem eigens dafür eingerichteten Service-Portal des Landes Berlin abzugeben. Die Abgabe der Erklärung ist für die Zahlung des Nachteilsausgleichs und für die Einbringung der erforderlichen Stellen in den Doppelhaushalt 2024/2025 notwendig. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers soll die Auszahlung bei Vorliegen aller Voraussetzungen im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe erfolgen. Sollte doch eine spätere Verbeamtung erfolgen, behält sich das Land Berlin vor, zwischenzeitlich geleistete Kompensationszahlungen zurückzufordern.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch ermuntert alle Lehrkräfte, die noch keinen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, die umfassenden Beratungs- und Informationsangebote der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu nutzen (www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/) und sich insbesondere mit den Unterschieden zur Tarifbeschäftigung und den langfristigen Vorteilen der Verbeamtung vertraut zu machen. Denn: „Ein bisschen Werbung für die Verbeamtung sei erlaubt: Der Beamtenstatus bedeutet zum Beispiel dauerhaft mehr Netto vom Brutto als Tarifbeschäftigte, Ernennung auf Lebenszeit sowie Pension statt gesetzlicher Rente. Wir machen den Lehrerberuf attraktiver – für unsere Schüler und für unsere Stadt“, so Katharina Günther-Wünsch.

Zum Hintergrund:
Im Kampf gegen den Lehrkräftemangel wurde mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzespakets Ende Februar 2023 nach 18 Jahren das Beamtenverhältnis wieder zum Regelfall für Lehrkräfte in Berlin. Der Weg zur Verbeamtung wurde nicht nur neu ausgebildeten Lehrkräften, sondern auch rund 16.000 Bestandslehrkräften eröffnet. Um möglichst vielen von ihnen eine Verbeamtung zu ermöglichen, wurde für Bestandslehrkräfte des Landes Berlin darüber hinaus die allgemeingeltende Altersgrenze vorübergehend von 45 Jahren auf 52 Jahre erhöht. Rund 9.500 Bestandslehrkräfte haben von dieser Möglichkeit bisher Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt. Viele – insbesondere diejenigen, die bereits das 52. Lebensjahr vollendet und somit die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung erreicht haben – warteten jedoch auf eine Präzisierung des vom Vorgängersenat in Aussicht gestellten Nachteilsausgleichs.