Finanzielle Zulage für Kita-Beschäftigte in besonderen Sozialräumen

Pressemitteilung vom 08.09.2021

Beschäftigte in Berliner Kindertagesstätten können zusätzlich zum Gehalt eine Zulage erhalten, sofern die Einrichtung in einem soziostrukturell besonders belasteten Sozialraum liegt. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Trägern von Kindertageseinrichtungen mit. Mit der Zulage sollen Fachkräfte motiviert werden, sich in Kitas, die in solchen besonderen Sozialräumen liegen, um eine Tätigkeit zu bewerben. Gleichzeitig soll die Arbeit bereits dort tätiger Fachkräfte in besonderer Weise wertge-schätzt werden.

Die Zulage in diesen Stadtgebieten wird mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert. Träger können rückwirkend ab dem 01.08.2021 finanzielle Mittel zur Weiterreichung an ihre Beschäftigten beantragen. Es können maximal bis zu 300 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigtem Mitarbeitenden beantragt werden.

Als besondere Sozialräume sind Quartiersmanagementgebiete sowie Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf definiert. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen, die nicht in diesen Gebieten liegen, jedoch einen Anteil von mindestens 30 Prozent Kindern betreuen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen. Im ersten Bewilligungszeitraum vom 01.08.2021 bis 31.01.2022 werden rund 500 Einrichtungen die Möglichkeit haben, von der Maßnahme zu partizipieren. Zwei weitere Bewilligungszeiträume sind im Verlauf des Jahre 2022 vorgesehen.

Senatorin Sandra Scheeres: „Die Tätigkeit in bestimmten sozialen Gebieten Berlins ist eine besondere Herausforderung. Das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Stadtteilen soll deshalb mit einer finanziellen Zulage gewürdigt werden. Unser Ziel ist es, mehr Personal für bestimmte Brennpunktgebiete zu gewinnen und diesen Einsatz mit einem finanziellen Ausgleich zu würdigen. Ich freue mich, wenn möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Möglichkeit nutzen.“