Corona-Schnelltests für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe

Pressemitteilung vom 23.11.2020

Das Land Berlin stellt ab sofort monatlich ein Kontingent an Corona-Schnelltests für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und den Berliner Notdienst Kinderschutz zur Verfügung. Für Dezember stehen 10.300 PoC-Antigen-Schnelltests bereit. Die Kosten übernimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unterstützt das Projekt.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit den Schnelltests unterstützen wir die wichtige Arbeit in den stationären Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe. Wohngruppen und Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Eine schnelle Gewissheit ist entscheidend, um rasch die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Ich danke allen Fachkräften, die sich während der Pandemie in den Einrichtungen für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche engagieren.“

Getestet werden sollen Mitarbeitende sowie in der Einrichtung untergebrachte Kinder und Jugendliche, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion besteht, die aber keine bzw. leichte, nicht eindeutige Symptome wie leichten Schnupfen ohne Fieber zeigen. Dazu können z.B. auch asymptomatische Personen gehören, die durch Schließung von Schulklassen und Kitagruppen in der Einrichtung sind und nicht Kontaktperson 1 waren. Die Testungen sind grundsätzlich freiwillig.

Bei Personen, die typische Corona-Symptome haben, ist es erforderlich, sich wie bisher an den Hausarzt oder an das Gesundheitsamt zu wenden. Beim Auftreten von COVID-19-Fällen in der Einrichtung muss ebenfalls wie bisher das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Dieses wird alle weiteren erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

Um eine sachgerechte Anwendung sicherzustellen, dürfen die Schnelltests nur durch medizinisch-pflegerisches Fachpersonal durchgeführt werden. Träger, die über eigenes medizinisches Fachpersonal verfügen, können die Testungen in ihren Einrichtungen selbst organisieren und erhalten die Schnelltests über die Einrichtungsaufsicht nach Vorlage eines Testkonzepts. Für Träger, die kein medizinisches Fachpersonal haben, organisiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwei Testteams. Ein Team wird stationär zur Verfügung stehen. Das zweite Team arbeitet aufsuchend und kommt in dringenden Fällen in die Einrichtungen. Für die Testungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

PoC-(Point-of-Care)Antigentest-Ergebnisse liegen direkt vor Ort vor und müssen nicht in einem Labor ausgewertet werden. Positive Ergebnisse müssen in Folge durch einen PCR-Test bestätigt werden. Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in häusliche Isolation. Jedes positive Testergebnis ist umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.