1. Eingang Ihrer Bewerbung
Bereits während der Bewerbungsfrist werden Ihre eingereichten Unterlagen durch die Sachbearbeitenden im Rekrutierungsservice des Landesverwaltungsamtes geprüft. Grundlage für die Prüfung und spätere Auswahlentscheidung ist das Anforderungsprofil, das Ihnen in jeder Stellenausschreibung unter dem Punkt “weitere Informationen” zur Verfügung gestellt wird. Wir empfehlen, das Anforderungsprofil abzuspeichern, da es nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr online abrufbar ist. Sollten wir Rückfragen haben, melden wir uns direkt bei Ihnen.
2. Nach der Bewerbungsfrist
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird eine Vorauswahl auf Basis der im Anforderungsprofil angegebenen unabdingbaren sowie weiteren Kompetenzen nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz getroffen, und entschieden, welche Bewerbenden zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Je nach Verfahren kann es auch sein, dass wir einen kleinen Vortest durchführen.
3. Einladung zum Auswahlgespräch
Die Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt in der Regel etwa zwei Wochen vor dem Termin, sodass Sie ausreichend Zeit haben, sich vorzubereiten. In der Stellenausschreibung nennen wir zudem bereits die voraussichtliche Kalenderwoche der Auswahlgespräche.
4. Auswahlentscheidung und Rückmeldung
Nach Durchführung aller Auswahlgespräche und deren Auswertung wird die finale Auswahlentscheidung getroffen und wir informieren Sie schnellstmöglich über den Ausgang des Verfahrens. Bei einer Zusage steht diese u. a. zunächst unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Beschäftigtenvertretungen. Nach deren Zustimmung beginnt das Onboarding!
5. Onboarding
Unser Zentraler Service Personalbetreuung sowie der Personalservice werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen zur Klärung der Einstellungsformalitäten und zur Vertragsunterzeichnung. An Ihrem ersten Arbeitstag werden Sie dann von Ihrer neuen Führungskraft bzw. Ihren neuen Kolleginnen und Kollegen begrüßt – Willkommen im Team!