Die Gesamtstädtische Personalgewinnung und -entwicklung (GPE) ist ein Verfahren, um Personalbedarfe der Berliner Verwaltung schnell und behördenübergreifend zu decken. GPE zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Stellen für ähnliche Aufgabengebiete aus verschiedenen Behörden in kurzer Zeit zentral ausgeschrieben und dezentral besetzt werden. Das Besondere dabei: Die dezentrale Ressourcen- und Entscheidungsverantwortung bleibt bei den teilnehmenden Dienststellen.
Mehrwert der GPE
- Personalgewinnungsverfahren erfolgen auf Basis landesweiter Standards, beschleunigt und vereinfacht.
- Hohe Attraktivität für Bewerbende; Jobinteressierte bewerben sich nur 1x und werden je nach Ausschreibung für mehrere Behörden berücksichtigt.
- Faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Behörden durch gleiche Ausgangsbedingungen und Letzt-Entscheidung der Bewerbenden.
- Klar erkennbare Synergieeffekte über Behördengrenzen hinweg: Durch Weiterentwicklung und Implementierung eines gemeinsamen Verwaltungsverfahrens für das Land Berlin und dem Wegfall von Doppelarbeiten in mehreren Behörden.
- Entlastung der teilnehmenden Behörden durch zentrale Personaldienstleistungen, u. a. Einzel-, Sammel- und Dauerausschreibungen, Auswahlverfahren, Marketing und Einstiegsqualifizierung sowie Onboarding-Maßnahmen.
Aktuelle GPE-Verfahren
Ein aktueller Schwerpunkt der GPE-Verfahren liegt auf den Bürgerämtern der Bezirke. Ziel ist es, durch regelmäßige und beschleunigte Stellenbesetzungen einen Beitrag zur Personalstabilität zu leisten und damit eine hohe Verfügbarkeit von Terminen für die Kundinnen und Kunden der Berliner Bürgerämter sicherzustellen. Der Berliner Senat verfolgt das Ziel, allen Berlinerinnen und Berlinern innerhalb von 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt zu ermöglichen.