Grundsatz und rechtliche Rahmenbedingungen

Titelbild Grundsatz

Grundsatz – ein sperriger Begriff. Und was steckt dahinter?
Das Ziel des Teams Grundsatz und Transformation ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten, die für eine effiziente und transparente Arbeit des LVwA unerlässlich sind. Die vielseitigen und aufgrund der landesweiten Verflechtungen äußerst komplexen Aufgaben der Behörde sollen auf ein solides rechtliches Fundament gestellt werden, um Einheitlichkeit und Funktionalität zu schaffen. Für klare Zuständigkeiten, Strukturen und Aufgaben nach innen und außen.

Das Team begleitet Reformvorhaben und übergreifende Veränderungsprozesse innerhalb des LVwA mit einem gesamtstädtischen Blick. Es bündelt Aufträge wie die Erarbeitung des Zukunftskonzeptes, und unterstützt bei der Koordinierung komplexer Sachverhalte und Schnittstellenangelegenheiten der verschiedenen Arbeitsbereiche. Dabei wird Wert gelegt auf den Austausch von Informationen und die Vernetzung mit verschiedenen Partnern. So versucht das LVwA sicherzustellen, dass Maßnahmen und Entscheidungen gut abgestimmt sind und Synergien entstehen. Dafür tauschen sich Mitarbeitende in neu etablierten Gremien regelmäßig mit anderen operativen Behörden und personalführenden Stellen aus. Denn voneinander und gemeinsam lernt man am besten. Das Rad nicht selbst erfinden, sondern von den vielen guten Ideen und Lösungen im Land Berlin profitieren, das ist Kerngedanke der Vernetzungsarbeit. Dies fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Qualität unserer Dienstleistungen.

  • In diesen Themen stecken wir mittendrin.

    Die Berliner Verwaltungsreform:
    Das Land Berlin befindet sich inmitten in einem umfassenden Verwaltungsreformprozesses. Dieser betrifft das LVwA sowohl in seinem Status als nachgeordnete Behörde sowie als auch in seiner Rolle als Dienstleister in zahlreichen Querschnittsfeldern, wie Personal, Organisation oder Vergabe. So ist das LVwA allein in fünf verschiedenen Themenbereichen am Prozess der Aufgabensammlung und Aufgabenkritik involviert.
    Der Bereich Grundsatz und Transformation begleitet den Reformprozess und kommuniziert die Anforderungen des LVwA an die relevanten Akteure.

    Die Übertragung von Aufgaben:
    Das LVwA übernimmt Aufgaben anderer Behörden, die ihm formell übertragen werden. Daraus ergeben sich nicht unerhebliche Fragen: Was passiert, wenn ein Auftraggeber selbst seine Rechtsform ändert? Wie können dem LVwA neue Aufgaben übertragen werden, wenn diese, wie bspw. beim Rekrutierungsservice, nur punktuell in Anspruch genommen werden? Welche Prozesse sind notwendig, wenn bei Ressortneubildungen hunderte von Personalakten an eine andere Behörde abgegeben werden? Im Handlungsfeld Grundsatz werden diese Rechtsfragen systematisiert und übergreifende Lösungen erarbeitet.

    Erarbeitung eines Errichtungsgesetzes:
    Die Arbeit des Landesverwaltungsamtes beruht derzeit auf den Bestimmungen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG), es hat kein eigenes Errichtungsgesetz. Um den allgemeinen Standards der nachgeordneten Behörden gerecht zu werden und für die Arbeit des Amtes eine rechtlich einfache und transparente Grundlage zu schaffen, wird im Handlungsfeld Grundsatz in enger Abstimmung mit der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen ein Errichtungsgesetz für das LVwA erarbeitet.

  • Und das kommt auf uns zu.

    Unter der Perspektive LVwA 2030 verfolgt der Bereich Grundsatz und Transformation die großen digitalen Projekte des Land Berlin aus Sicht des LVwA. Eine enge Abstimmung zu den Themen digitale Personalakte und Einführung eines neuen serviceorientierten Personalmanagementsystems erfordern bereits jetzt eine Reflexion der eigenen Prozesse und Arbeitsgrundlagen sowie eine bereichsübergreifende Koordinierung und die ganzheitliche Sicht auf die verschiedenen Dienstleistungen des Personalmanagementzyklus von Einstieg bis Ausstieg. Der Bereich Grundsatz und Transformation wird die Digitalisierung auf der Organisationsebene begleiten, ein Prozess, der die Arbeit des LVwA grundlegend verändern wird.

Landesverwaltungsamt