Landesverwaltungsamt Personalservice Tarif - FAQ

Personalservice Besoldung FAQ
  • Aktivrente
    • Ich möchte die Aktivrente in Anspruch nehmen. Was muss ich beachten?
      Die Aktivrente beinhaltet seit dem 1. Januar 2026 einen neuen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Auswirkungen bei den Einnahmen aus Ihrer nichtselbständigen Arbeit hat dieser daher ausschließlich in der Lohnsteuer, da bis zu 2000,00 Euro monatlich steuerfrei sind. Sofern Ihre Einnahmen nach Steuerklasse VI versteuert werden, reichen Sie bitte das Formular Aktivrente – Bestätigung bei Steuerklasse VI ein.
      Das Formular finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Aktivrente
  • Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub
    • Sonderurlaub unter Verrechnung des zur Weihnachtszeit zustehenden Entgelts
      Der Sonderurlaub kann für bis zu vier volle Wochen von jeweils sieben Kalendertagen – unabhängig von der Zahl der Arbeitstage – beantragt werden.
      Vor Antritt des Sonderurlaubs wird mit Ihnen eine Vereinbarung geschlossen. Aus diesem Grund ist der Antrag rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vorher) zu stellen.
      Hier finden Sie die Anträge und Merkblätter zum Sonderurlaub: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Sonderurlaub
    • Pflegezeit
      Gemäß § 2Pflegezeitgesetz (Link zum Gesetz) besteht für Beschäftigte bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder, Adoptivkinder, Geschwister, Lebenspartner) das Recht auf eine bis zu 10-tägige Freistellung ohne Lohnfortzahlung.
      Die Beantragung erfolgt formlos über Ihre zuständige Büroleitung – dem Antrag muss folgendes beigefügt werden:
      • Nachweis über die Pflegebedürftigkeit (ärztliches Attest oder ein Pflegegradbescheid)
      • Nachweis über die akute Erforderlichkeit der Pflege
      • Ggf. Nachweis über die familiären Verhältnisse (z. B. Geburtsurkunden, Adoptionsnachweise etc.)
  • Arbeitsunfähigkeit und Kind krank
    • Der Krankenkasse liegt noch keine Entgeltbescheinigung zur Erkrankung meines Kindes vor.
      Die Entgeltbescheinigung wird erst während einer Abrechnung ausgelöst.
      Sofern uns Ihr Antrag erst nach der Abrechnung des laufenden Monats erreicht, wird die Entgeltbescheinigung erst im darauffolgen Monat übertragen.
      Abrechnungen finden zwischen dem 10. Und 14. des laufenden Monats statt.
    • Warum erhalte ich trotz Anspruch keinen Krankengeldzuschuss?
      Damit ein Krankengeldzuschuss gezahlt wird, wird die Höhe des Bruttokrankengeldes der Höhe des Nettoentgelts gegenübergestellt.
      Nur wenn das Bruttokrankengeld geringer ist als das Nettoentgelt erfolgt eine Zahlung.
      Für Beschäftigte die bereits vor dem 1. Juli 1994 einen über 6 Wochen hinausgehenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatten, wird anstelle des Bruttokrankengeldes das Nettokrankengeld berücksichtigt.
  • Arbeitszeit
    • Kann ich Teilzeit arbeiten und welche Möglichkeiten bestehen bezüglich der Zeit und deren Verteilung?
      Der für sie geltende Tarifvertrag ermöglicht Teilzeitbeschäftigungen unter bestimmten Voraussetzungen (§ 11 TV-L).
      Bitte wenden Sie sich an Ihre Beschäftigungsdienststelle zwecks weiterer Informationen, Merkblätter oder ähnlichem.
    • Kann ich ortsflexibel Arbeiten?
      Die Entscheidung trifft Ihre Dienststelle.
      Bitte wenden Sie sich an Ihre Beschäftigungsdienststelle zwecks weiterer Informationen, Merkblätter oder ähnlichem.
    • Kann ich eine Berechnung der Nettobezüge für verschiedene Arbeitszeiten bekommen?
      Nein, diese Berechnungen sind von uns nicht erhältlich.
      Hierfür stehen Ihnen kostenlose Online-Rechner im Internet zur Verfügung.
    • Ändert sich die Arbeitszeit, wenn ich zu einer anderen Dienststelle abgeordnet werde?
      Man muss unterscheiden zwischen vereinbarter Arbeitszeit und den Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit in der Abordnungsdienststelle.
      Die mit Ihnen vereinbarte Arbeitszeit (Anzahl Wochenstunden) kann sich nicht einseitig ändern.
      Eine Änderung des Arbeitszeitumfanges bedarf einer Beantragung durch Sie und letztendlich der Zustimmung des Arbeitgebers (die vereinbarte Arbeitszeit wird Ihnen schriftlich mitgeteilt).
      Davon losgelöst unterliegen Sie während der Abordnungszeit den Arbeitszeitregelungen der aufnehmenden Dienststelle (bspw. Kernzeit, Gleitzeitregelung, feste Arbeitszeiten etc.); hieraus können Änderungen erwachsen. Bei konkreten Fragen zu diesen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an die aufnehmende Dienststelle.
  • Bankverbindung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis beenden?
      Sie können es entweder durch einen Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen oder durch eine ordentliche (Eigen-)Kündigung beenden.
      Es sind dabei ausreichende Vorlaufzeiten oder tarifliche Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
    • Beendet eine Rentenbewilligung das Arbeitsverhältnis?
      Das hängt von der bewilligten Rentenform ab.
      Eine allgemeinverbindliche Aussage ist hier nicht möglich und bedarf stets einer genaueren Prüfung.
    • Ich will eine Rente beantragen. Was muss ich tun?
      In rentenrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an der Rentenversicherungsträger.
      Auf die vielfältigen Online-Angebote der Deutschen Rentenversicherung (Rentenrechner o.ä) können Sie auch von zu Hause zugreifen.
    • Wie viel Vorlauf benötigt der Rentenversicherungsträger für die Bewilligung einer beantragten Rente?
      Das hängt von der beantragten Rentenform ab und kann nur vom Rentenversicherungsträger beantwortet werden.
    • Kann ich mich beim Personalservice zu meinen Rentenansprüchen bzw. -möglichkeiten beraten lassen?
      Nein, das ist nicht möglich.
      Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
    • Was ist der Unterschied zwischen einer vorgezogenen Altersrente und der Regelaltersrente?
      Die Regelaltersrente ist umgangssprachlich die normale Rente (ohne Abschläge), die man bekommt, wenn man das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat.
      Dieses Alter liegt je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren.
      Eine vorgezogene Altersrente bedeutet, dass man früher in Rente geht, also vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (beispielsweise mit 63 Jahren).
      Ob Sie alle diesbezüglichen rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ob hierbei Rentenabschläge in Kauf genommen werden müssen, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger beurteilen.
    • Ich möchte mein Beschäftigungsverhältnis wegen Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente beenden.
      Das ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
      Hierzu stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Auflösung Ihres Beschäftigungsverhältnisses und richten diesen an Ihre Dienststelle.
    • Ich möchte mein Beschäftigungsverhältnis wegen Inanspruchnahme der Regelaltersrente beenden.
      Ihr Beschäftigungsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersrente erreichen.
      Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre Dienststelle und im besten Fall auch Ihren Personalservice.
    • Trotz Bezug einer vorgezogenen Altersrente möchte ich weiterarbeiten.
      Ihr Beschäftigungsverhältnis endet bei dieser Rentenform nicht automatisch und besteht weiter.
      Damit wir Sie sozialversicherungsrechtlich richtig abrechnen können, benötigen wir einen Nachweis, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt (bspw. die entsprechende Seite Ihres Rentenbescheides).
  • Eingruppierung und Stufe
    • Wann steige ich in den Stufen?
      Sie erreichen in den Entgeltgruppen 1 bis 15 die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von Ihren Leistungen – nachfolgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalt derselben Entgeltgruppe.
      • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
      • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
      • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
      • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
      • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
    • Wird meine bisherige Stufe bei einer Höhergruppierung mitgenommen?
      Nein, es werden keine Stufen mitgenommen. Sie werden in Ihrer neuen Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
      Der Garantiebetrag stellt dabei sicher, dass ein Mindestgewinn erzielt wird.
      Für ausführlichere Informationen zum Garantiebetrag empfehlen wir die entsprechende FAQ.
    • Wird die vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten auf die Stufenlaufzeit angerechnet?
      Nein, die Stufenlaufzeit in einer höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
    • Garantiebetrag
      Der Garantiebetrag stellt im TV-L sicher, dass das monatliche Entgelt bei einer Höhergruppierung in jedem Falle spürbar steigt.
      Ist der Anstieg beim Entgelt nach einer nicht stufengleich erfolgten Höhergruppierung geringer als der Garantiebetrag, so wird ein Betrag zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, der den Anstieg um mindestens 180 Euro (bzw. 100 Euro unterhalb der E 9a) absichert (Beträge gelten bei Vollzeit).
  • Entgeltnachweis
    • Warum habe ich keinen Entgeltnachweis erhalten?
      Ein Entgeltnachweis wird nur erstellt, wenn sich zahlungsrelevante Änderungen ergeben.
      Der zuletzt ausgestellte Nachweis behält bis zu einer Änderung seine Gültigkeit.
    • Wo finde ich meinen zuständigen Sachbearbeiter?
      Der zuständige Sachbearbeiter ist auf dem Entgeltnachweis unter „Verantwortliche Sachbearbeitung für Rückfragen“ aufgeführt.
    • Warum verringert sich mein Zahlbetrag bei gleichbleibenden Bruttobezügen?
      Sobald der steuerliche Freibetrag für Aufwendungen zur Pflichtversicherung bei der VBL Karlsruhe ausgeschöpft ist, wird die Arbeitgeberumlage steuerpflichtig.
      Dadurch erhöhen sich Steuerbrutto und Abzüge.
    • Was bedeutet PauschStb § 40 b AG?
      Hierbei handelt es sich um den vom Arbeitgeber zu versteuerndem Teil der Umlage, wenn der steuerliche Freibetrag für die VBL-Pflichtversicherung erreicht ist.
    • Warum weist mein Entgeltnachweis folgendes auf:
      • Vorauszahlung:
        Ihr Entgelt wurde außerhalb der regulären Abrechnung korrigiert.
        Der Betrag wird separat überwiesen und zusätzlich auf Ihrem Konto ausgewiesen.
      • Forderung:
        Es wurde zu viel Entgelt gezahlt.
        Der Betrag wird als Forderung aufgeführt.
        Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf Ihren Entgeltnachweis.
    • Warum ist meine mir von der Dienststelle angekündigte höhere Zahlung noch nicht ersichtlich?
      Mögliche Gründe:
      • Der Arbeitsauftrag liegt uns noch nicht vor.
      • Die Frist zur Aufnahme der Zahlung ist noch nicht abgelaufen (z.B. persönliche Zulage).
      • Aufgrund der Abrechnungstermine erfolgt die Umsetzung erst im Folgemonat.
    • Warum erhalte ich weniger Entgelt, obwohl ich nach Krankheit meinen Dienst vor Ablauf der Lohnfortzahlung wieder aufgenommen habe?
      Wenn Ihr Dienstantritt zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht gemeldet war, wurde das Entgelt vorsorglich gekürzt.
      Nachträglich wird dies korrigiert und mit einer separaten Zahlung ausgeglichen (Vorauszahlung).
    • Kann ich meinen Entgeltnachweis nach Hause geschickt bekommen?
      Nein, aus wirtschaftlichen Gründen nicht.
      Ein Versand erfolgt nur, wenn Sie aus der Lohnfortzahlung gefallen sind, oder sich im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz befinden.
    • Warum erfolgt der Abzug bei Kind krank mal für den aktuellen Monat und mal als Nachberechnung?
      Das hängt vom Abwesenheitstag und den Abrechnungsterminen ab.
      Die Abrechnung findet in der Regel zwischen den 10. und 14. des Monats statt.
      Liegt die Meldung rechtzeitig vor, erfolgt der Abzug im aktuellen Monat. Andernfalls wird er nachberechnet.
    • Warum werden meine Lohnsteuerabzugsmerkmale (Freibeträge, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) auf meinem Entgeltnachweis nicht berücksichtigt?
      Die Daten werden automatisch über ELStAM vom Finanzamt übermittelt.
      Änderungen sind nur über Ihr zuständiges Finanzamt möglich und wirken sich ab der nächsten Abrechnung aus.
  • Lohnsteuerbescheinigung
    • Wann erhalte ich meine Lohnsteuerbescheinigung?
      Sie erhalten die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das laufende Jahr voraussichtlich im Februar des Folgejahres.
  • persönliche Daten
    • Wie zeige ich die Änderung meiner Anschrift an?
      Die Änderung der Anschrift ist über die Dienststelle mitzuteilen.
      Die Dienststelle leitet die Änderung an den Personalservice weiter.
    • Ich habe geheiratet. Was muss ich tun?
      Bitte reichen Sie eine Kopie der Eheurkunde ein.
      Bei einer Eheschließung im Ausland kann eine Übersetzung notwendig sein.
    • Was muss ich bei einer Scheidung beachten?
      Der Personalservice benötigt eine Kopie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.
    • Mein Name oder der Name eines Familienmitglieds haben sich geändert. Welche Unterlagen werden benötigt?
      Bitte reichen Sie eine Kopie der Urkunde über die Namensänderung ein.
    • Es gab eine Änderung bei meinem Vornamen und/oder bei meinem Geschlechtseintrag. Was muss ich tun?
      Reichen Sie bitte die entsprechende Personenstandsänderungsurkunde beim zuständigen Sachbearbeiter ein.
    • Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Was muss ich beachten?
      Es erfolgt keine maschinelle Mitteilung Ihrer alten bzw. neuen Krankenkasse an uns.
      Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie uns über den Krankenkassenwechsel schriftlich unterrichten.
  • Sozialversicherungen
    • Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Was muss ich beachten?
      Informieren Sie uns zeitnah schriftlich über den Wechsel, da keine automatische Mitteilung durch die Krankenkassen erfolgt.
    • Was ist der Unterschied zwischen einer vorgezogenen Altersrente und der Regelaltersrente?
      Die Regelaltersrente beginnt mit dem gesetzlich festgelegten Alter.
      Vorgezogene Altersrenten können früher bezogen werden.
    • Trotz Bezug einer vorgezogenen Altersrente möchte ich weiterarbeiten.
      Das ist möglich, da Ihr Arbeitsverhältnis automatisch weiterläuft.
      Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt.
      Als Nachweis benötigen wir die entsprechende Seite Ihres Rentenbescheids.
    • Ich möchte den Beendigungszeitpunkt meines Beschäftigungsverhältnisses (Erreichen Regelaltersrente) hinausschieben.
      Sie können Ihr Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus verlängern, wenn dringende dienstliche Gründe vorliegen.
      Dazu ist es notwendig rechtzeitig vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Antrag bei Ihrer Büroleitung zu stellen und eine Vereinbarung zu schließen.
      Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze.
      Bitte teilen Sie mit, ob Sie eine Voll- oder Teilrente beziehen.
      Als Nachweis benötigen wir die entsprechende Seite Ihres Rentenbescheids.
      Bei einer Vollrente haben Sie die Möglichkeit auf die Rentenversicherungsfreiheit zu Verzichten.
  • VBL
    • Wer erteilt Auskünfte zur VBL?
      Bitte wenden Sie sich direkt an die VBL Karlsruhe.
  • vermögenswirksame Leistungen
  • sonstiges
    • Warum kann ich meine Unterlagen nicht per Mail übersenden?
      Zur Zeit wird Ihre Personalakte noch in Papierform geführt.
      Daher ist es erforderlich, dass die Unterlagen auch entsprechend in Papierform eingereicht werden.
      Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Ausdruck nicht hier erfolgen.

Kontakt und Formulare und Merkblätter

Tastatur mit Kontaktsymbolen

Kontakt

Hier finden Sie, welche Gruppe für Ihre Dienststelle Zuständig ist. Weitere Informationen

Personalservice Formulare und Merkblätter

Formulare und Merkblätter

Erklärungen, Anträge und Merkblätter finden Sie hier. Weitere Informationen

Hier kommen Sie zurück zu den vorherigen Seiten

Landesverwaltungsamt Berlin

Verkehrsanbindungen

Zugang

Zugang rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen

Behindertenparkplatz

Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße )

Postanschrift

Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin