Die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 01.01.2026 als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die Finanzverwaltung an die Arbeitgeber/Dienstherrn übermittelt.
Eine durch das Versicherungsunternehmen ausgestellte (Papier-)Bescheinigung ist durch den Arbeitgeber/Dienstherrn nicht zu berücksichtigen.
Sollten Sie der Datenübermittlung bei Ihrem Versicherungsunternehmen widersprochen haben, können die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung nicht bei der Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt werden.
Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ab 01.01.2026
Pressemitteilung vom 31.10.2025
Landesverwaltungsamt Berlin
- Tel.: (030) 90139 6000
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang über Rampen
Parkplatz rollstuhlgeeignet (in der Württembergische Straße )
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
10702 Berlin