Am 03.06.2026 wurde das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 – 2027 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2026 – 2027) verabschiedet. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgte am 16.06.2026 (GVBl. Seite 242).
Für alle Abrechnungskreise der Besoldung findet zur Abrechnungsperiode 08/2026 eine allgemeine Zwangsrückrechnung zum 01.04.2026 statt.
Die Anpassungen betreffen die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (§ 1 Abs. 1 BerlBVAnpG 2026-2027). Es werden unter anderem- die Grundgehaltssätze,
- die Stellenzulagen, Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage,
- der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind
zum 01.04.2026 um 3,8 % und zum 01.03.2027 um 2,0 % erhöht, - die Anwärterbezüge erhöhen sich um 90 bzw. 60 Euro.
Die Ausgleichzulage für den entfallenen Familienzuschlag der Stufe 1 schmilzt gem. § 87 Abs. 2 BBesG Bln ab. Zum 01.04.2026 beträgt die Ausgleichszulage 67,47 € und zum 01.03.2027 65,97 €.