Ein Denkmalkonzept rund um die Ausgrabungen am Molkenmarkt in Berlin-Mitte

Mitte Molkenmarkt Grabung

Abb. 1 Blick von einem Hochhaus der Fischerinsel auf Mühlendammbrücke und Molkenmarkt am Nikolaiviertel vor Beginn des Umbaus.

Schutz und Pflege der Bodendenkmale im Bebauungsplangebiet 1-14

Das zentrale städtische Gebiet zwischen Mühlendamm und der Ruine der Franziskanerklosterkirche in Berlin-Mitte wird zurzeit vor allem von der befahrenen Grunerstraße, Parkplätzen und Freiflächen geprägt. Bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts erhoben sich hier dicht bebaute Quartiere am Molkenmarkt und das Klosterviertel. Das Gebiet erstreckt sich von Osten nach Westen über die ganze Breite der mittelalterlichen Stadt Berlin und überlagert knapp 19 % ihrer Fläche, mithin fast ein Fünftel (Abb. 3). Die Ruine der Franziskanerklosterkirche ist das einzige noch aufrechtstehende Gebäude des Mittelalters auf diesem Gebiet.

Im Kern der Spreemetropole sind 800 Jahre Geschichte der südlichen Berliner Altstadt „unter die Räder geraten“. Im Boden haben jedoch Mauern und Kulturschichten überdauert. Sie bilden ein kostbares Archiv, einen einzigartigen Langzeitspeicher der Stadtgeschichte vom Mittelalter bis in die Jetztzeit. Der im Jahr 2016 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Bebauungsplan 1 – 14 (Abb. 2) sieht die Neubebauung im Sinne der kritischen Rekonstruktion mit der historisierenden Wiederherstellung der Straßenzüge von Jüden-, Parochial- und Klosterstraße vor. Das ambitionierte Bauvorhaben und die dafür notwendige Verlegung der Grunerstraße werden tief in dieses beständig gewachsene Gedächtnis der Stadt eingreifen. Die Ausgrabungen des Landesdenkmalamtes Berlin am Molkenmarkt in Berlin-Mitte dokumentieren vor der baubedingten Zerstörung das 800 Jahre alte Stadtarchiv im Boden.

Ist eine Teilzerstörung seiner Substanz unvermeidlich, können zuvor nur archäologische Ausgrabungen die materiellen Zeugnisse der Bürgerstadt Berlin untersuchen, dokumentieren und ihre komplexen Nutzungsspuren bewerten. Mit archäologischen Befunden können noch unbekannte Kapitel der Berliner Geschichte geschrieben und scheinbar bekannte Kapitel umgeschrieben werden. Charakteristische Einzelfunde machen den sich ständig wandelnden Alltag und Festtag bürgerlicher Lebensquartiere „begreifbar“.

An Ort und Stelle erhaltene Bodendenkmale gestalten und sichern die historische Identität ihres Ortes. Sichtbare oder begehbare Bodendenkmale („Archäologische Fenster“) sind eine bewährte, weltweit genutzte Methode, mit Zeugnissen aller Zeiten Geschichte zu vermitteln und Geschichten zu erzählen. Archäologische Fenster vermitteln zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, sie vermitteln eine spannende historische Dimension. Die vielfältige und vielschichtige Historie Berlins wird so sichtbar. Ein Ergebnis der 2016 geführten Stadtdebatte „Alte Mitte – Neue Liebe“ war, dass sich Berliner Bürgerinnen und Bürger erlebbare Geschichte in Mitte wünschen. Bodendenkmale mit ihrer Individualität und Authentizität sind dafür bestens geeignet.

Mitte Molkenmarkt Grabung Jüdenhof

Abb. 4 Freigelegte Fundamente des Großen Jüdenhofs bei den Ausgrabungen des Landesdenkmalamtes Berlin, 2013

Vorhandene Bodendenkmale

Im Schutz der Erde haben sich, wie archäologische Untersuchungen der letzten Jahre gezeigt haben, nicht nur Fundamente von Bürgerhäusern erhalten. Unter Denkmalschutz stehen Fundamente mittelalterlicher Klausurbauten der Franziskanermönche und die frühneuzeitliche Anlage des Großen Jüdenhofs (Abb. 4), dessen Areal jedoch schon in der Stadtgründungszeit des ausgehenden 12. Jahrhunderts besiedelt war. Geophysikalische Prospektionen lassen erwarten, dass darüber hinaus zahlreiche weitere Baustrukturen wie die französische Klosterkirche der Hugenotten erhalten sind. Der unter der heutigen Fahrbahn des Mühlendamms liegende, historische Molkenmarkt lässt wegen seiner Lage in der Flucht des ältesten Spreeübergangs und in unmittelbarer Nähe zur Nikolaikirche Aufschlüsse über die Ursprünge Berlins erhoffen.

Leitlinien zum Umgang mit Bodendenkmalen

1) Im Idealfall: Vermeidung zerstörerischer Eingriffe

Jeglicher physische Eingriff in die bis zu ca. 4 m tief reichenden Schichten mit menschlichen Spuren (anthropogene Schichten) im Berliner Stadtkern mindert die Überlieferungsqualität des Bodenarchivs oder zerstört es gar. Deswegen muss der langfristige und vollständige Erhalt dieser einzigartigen Quelle absolute Priorität haben. Wenn Bodeneingriffe doch unvermeidlich sind, sollte schon bei der Planung der Substanzverlust auf das Mindestmaß beschränkt werden. Die Schonung von Bodendenkmalen ist beispielsweise durch einen Verzicht auf Unterkellerung, durch die Nutzung vorhandener Trassen für Medienverlegungen oder Schaffung von Alternativen für tief in den Boden eingreifende Regenrückhaltesysteme im Bereich offener Hofflächen etc. möglich (z.B. durch Dachbegrünung zur Regenwasserretention). Wenn eine Zerstörung doch unumgänglich ist, muss eine Dokumentation der Befunde im Rahmen einer archäologischen Untersuchung stattgefunden haben.

2) Freilegung

Schon während der Freilegung und Untersuchung der archäologischen Befunde ist abzuwägen und zu entscheiden, ob und wie aussagekräftige Strukturen bewahrt und sichtbar gemacht werden können. Im Falle einer Erhaltung müssen Maßnahmen zur Sicherung der Strukturen (Sicherung/Schutzverbau/temporäre Wiederverfüllung etc.) ergriffen werden, die den Zeitraum bis zur Herstellung des Endzustands des Bodendenkmals im Neubaukontext berücksichtigt.

3) Erhaltung und Pflege

Die langfristige Erhaltung eines Bodendenkmals ist nur bei kontinuierlicher Kontrolle seines Zustands der Umsetzung eines Pflegekonzeptes garantiert. Dazu bedarf es der Absprache zwischen Denkmalfachbehörde und Denkmaleigentümer.

4) Die Wahrnehmung des gesicherten Bodendenkmals kann durch seine Integration in das Nutzungskonzept der Umgebung befördert werden. Daher ist eine angemessene Einbeziehung vorhandener Relikte (z.B. von Baustrukturen) im modernen Kontext empfehlenswert. Die Integration historischer Strukturen ist am besten möglich, wenn sie so früh als möglich bei der Planung der Neubebauung berücksichtigt wird. Diese Voraussetzung kann die „planungsvorbereitende Ausgrabung“ erfüllen. Bei der Ausgrabung eines Areals erst nach der Planung der Neubebauung ist bei außergewöhnlichen Bodendenkmalen eine Umplanung zur Erhaltung der historischen Strukturen gegebenenfalls geboten.

5) Einbeziehung in den „Archäologischen Pfad“

Bodendenkmale von besonderer Aussagekraft sollen nach Möglichkeit in die Route des künftigen „Archäologischen Pfads“ einbezogen werden. Zu klären ist dabei, welche Zeitschicht und welchen historischen Aspekt das archäologische Fenster repräsentieren kann.

Straubeplan Stadtplan Berlin

Die ehemals dicht bebauten Quartiere um den Molkenmarkt zwischen Rotem Rathaus und Altem Stadthaus sind nur noch unterirdisch erhalten. Straube-Plan, 1910

Die Kosten einer archäologischen Ausgrabung sind von verschiedenen, teilweise schwer oder nicht vorhersehbaren Faktoren abhängig:

1) Größe der Fläche

2) Mächtigkeit der archäologischen Schichten

3) Beschaffenheit und Erhaltungszustand der archäologischen Funde und Befunde (z.B. Holzerhaltung bedarf vorsichtiger Handarbeit). Die Faktoren ad 2) und 3) lassen sich nicht oder nur schwer einschätzen, beeinflussen aber maßgeblich den personellen Bedarf und zeitlichen Aufwand. Der händische Abtrag komplexer Schichtenfolgen und die Bergung von Kleinfunden wie Münzen kann beispielsweise nicht durch Maschinen ersetzt werden. Zudem lässt sich die Bearbeitung und Sicherung eines Befundes vor Ort durch moderne Dokumentationstechnik nur bedingt beschleunigen. Nach den Erfahrungen bisheriger Ausgrabungen ist von einer durchschnittlichen Mächtigkeit archäologisch relevanter Schichten von bis zu 3 m auszugehen, im Einzelfall (Brunnen, Tiefkeller, Holzpfahlgündung) auch erheblich mehr.

„Sowieso-Kosten“ und „archäologiespezifische Kosten“

Der Großteil der Kosten einer archäologischen Ausgrabung im Stadtkern fällt nach den langjährigen Erfahrungen des Landesdenkmalamtes Berlin für die Einrichtung der Baustelle, den Einsatz von Baumaschinen mit Personal, Beprobung und Abfuhr des Abraums, Entsorgung von Sondermüll sowie ggf. Wiederverfüllung der Flächen an. Die daraus entstehenden Kosten können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Verursacher- oder Veranlasserprinzip zu einem großen Teil als „Sowieso-Kosten“ in dem Sinne bezeichnet werden, als der Bauherr diese Leistungen auch ohne archäologische Untersuchungen zu finanzieren hätte. Freilich ist bei einer Ausgrabung ein längerer Zeitraum für die Vorhaltung der Bagger zu kalkulieren, da sich maschinenintensive Grabungsabschnitte (Ausbaggern schuttverfüllter Keller) mit Phasen reiner Handarbeit und nur geringem maschinellen Einsatz abwechseln.