Mutterschutz

Mädchen legt Hand auf den Babybauch seiner Mutter

Fristen und Dauer des Mutterschutzes

Werdende Mütter genießen einen besonderen Schutz. Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.

Näheres regelt das Mutterschutzgesetz:
Hinweise zum Mutterschutzgesetz

Umfangreiche Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie hier:
Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Finanzielle Leistungen

Während des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld (nur für Tarifbeschäftigte). Hier erfahren Sie mehr:
Infos zum Mutterschaftsgeld

Antrag auf Kindergeld

Wer Angehöriger im öffentlichen Dienst ist oder Versorgungsbezüge empfängt, erhält das Kindergeld von seinem Dienstherrn oder Arbeitgeber. Dieser setzt in seiner Eigenschaft als Familienkasse das Kindergeld fest und zahlt es monatlich an den Kindergeldberechtigten aus. Für Beschäftigte des Bezirksamtes Pankow ist die Landesfamilienkasse beim Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin zuständig.
Landesfamilienkasse beim Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin

Informationen zum Kindergeld:
Familienwegweiser der Bundesregierung

weiterführende Informationen (Links zur Bundesebene)

Umfassende Informationen für Familien finden Sie unter anderem hier zu folgenden Themen:

  • Elterngeld
  • Alleinerziehend
  • Elterngeld
  • Mutterschutz

Familienwegweiser der Bundesregierung