Dienstanweisung zum Infektionsschutz erlassen - Einschränkungen im Dienstbetrieb

Pressemitteilung vom 13.03.2020

Eine interne Dienstanweisung zum Infektionsschutz hat Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke) aufgrund der aktuellen Entwicklung jetzt für das Bezirksamt Pankow erlassen. Die Anweisung gilt mit Wirkung vom Montag, dem 16. März 2020 und hat Auswirkungen über die interne Verwaltung hinaus. Alle Sitzungen von Arbeitsgruppen und Gremien, sowie Fachtagungen und Klausuren, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes oder zum Treffen von Entscheidungen nicht unmittelbar notwendig sind, entfallen bis auf Weiteres. Veranstaltungen und Teilnahme an Veranstaltungen im dienstlichen Rahmen sind abzusagen. Dies gilt auch für die Teilnahme an solchen Sitzungen Dritter, anderer Bezirksämter oder der Landesebene. Notwendige Arbeitstreffen sind daraufhin zu prüfen, ob sie durch Telefon- oder Videokonferenzen sowie durch E-Mailverkehr ersetzt werden können. Ab sofort werden keine Dienstreisen mehr genehmigt. Genehmigte und noch nicht angetretene Dienstreisen haben zu unterbleiben.
In allen Ämtern ist unbürokratisch zu prüfen, ob Beschäftigte unabhängig davon, ob für sie Tele(heim)Arbeit besteht, in den nächsten Wochen ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten können. Ist das der Fall, etwa durch Nutzung vorhandener dienstlicher Mobilgeräte, soll diese Möglichkeit genutzt werden. Für die Bereiche mit Kundenkontakten im Bürgeramt, im Jugend- und Sozialamt, in der Bauberatung, Jugendfreizeit- und Senioreneinrichtungen etc. ist ebenfalls zu prüfen, ob alle möglichen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie Abstandsregeln und regelmäßige Handhygiene, bereits ergriffen worden sind. Weitere Informationen auf der homepage des Bezirksamtes Pankow unter www.berlin.de/pankow