Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist ein weit verbreitetes Freizeitvergnügen, das jedoch schnell zum Problem werden kann, wenn es ohne "Spielregeln" stattfindet. Zum Schutz von Anwohner/innen und Erholungssuchenden in den Parkanlagen muss das Grillen auf einige wenige Teilbereiche beschränkt bleiben. In folgenden Grünanlagen ist das Grillen auf ausgeschilderten Wiesen erlaubt:
- -Volkspark Friedrichshain, Wiese am kleinen Bunkerberg
- -Görlitzer Park, Wiese neben der Jugendverkehrsschule und Wiese gegenüber dem Kunstrasensportplatz
- -Blücherplatz, Wiese zwischen Waterloo-Ufer und Zossener Straße.
In allen anderen Parkanlagen des Bezirks ist das Grillen nicht gestattet.
Weitere Grillmöglichkeiten bestehen im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg, im naheliegenden neu eröffneten Tempelhofer Park
An allen Plätzen, wo das Grillen gestattet ist, sind folgende Regeln zu beachten:
Immer einen mobilen Grill mitbringen, niemals direkt auf dem Rasen/Boden die Grillkohle anzünden.
Glut nach dem Grillen niemals einfach wegkippen, sondern mit einer mitgebrachten Flasche Wasser gut ablöschen.
Grillrückstände, Verpackungsmaterial und Speiserückstände nicht liegen lassen, sondern in die vorhandenen Müllbehälter einwerfen oder bei Überfüllung die Abfälle über die Hausmülltonne entsorgen.
Auch der Gebrauch von Gasgrills ist nur auf den o.g. ausgewiesenen Flächen gestattet.
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424)
Mit Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Naturschutz Und Grünflächen.
Tel.: 90298- 8024




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