Grillen in öffentlichen Grünanlagen

Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist ein weit verbreitetes Freizeitvergnügen. Grillen im öffentlichen Raum stellt für viele Menschen eine Form der sozialen Teilhabe dar, insbesondere für diejenigen, die in beengten Wohnverhältnissen ohne einen eigenen Außenbereich oder Kleingarten leben. Für viele Menschen sind öffentliche Grillflächen eine preisgünstige Möglichkeit, sich außerhalb der eigenen Wohnung mit Freund*innen oder der Familie zum Essen zu treffen. Damit dies nicht zu Problemen führt, gilt es einige “Spielregeln” zu beachten.

Im Grünanlagengesetz (GrünanlG) werden die Bezirke dazu aufgefordert, Flächen für Tätigkeiten wie das Grillen zu schaffen. In § 6 Abs. 2 heißt es:
„Tätigkeiten wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten, Grillen und nicht kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen, auch mit Live-Musik, sowie andere nicht kommerzielle Veranstaltungen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.“

Zum Schutz von Anwohner/innen und Erholungssuchenden in den Parkanlagen ist das Grillen auf einige wenige Teilbereiche beschränkt. In Friedrichshain-Kreuzberg ist das Grillen nur in folgenden Grünanlagen und dort nur auf ausgeschilderten Wiesen erlaubt:

  • Volkspark Friedrichshain, Grillwiese am Neuen Hain
    Bitte beachten: Buchungen der Grill-Stellplätze sind Online möglich
  • Görlitzer Park, Wiese gegenüber dem Kunstrasensportplatz und gegenüber dem Rodelhügel
  • Blücherplatz, Wiese zwischen Waterloo-Ufer und Zossener Straße.

In allen anderen Parkanlagen des Bezirks ist das Grillen nicht gestattet.

Weitere Grillmöglichkeiten bestehen im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg auf dem naheliegenden Tempelhofer Feld. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt es weitere Informationen zu dem Thema Grillen in Berlin.

Regeln für das Grillen

An allen ausgewiesenen Grillplätzen sind folgende Regeln zu beachten:

  • Immer einen mobilen Grill mitbringen, niemals direkt auf dem Rasen/Boden die Grillkohle anzünden.
  • Glut nach dem Grillen niemals einfach wegkippen, sondern mit einer mitgebrachten Flasche Wasser gut ablöschen.
  • Grillrückstände, Verpackungsmaterial und Speiserückstände nicht liegen lassen, sondern in die vorhandenen Müllbehälter einwerfen oder bei Überfüllung die Abfälle über die Hausmülltonne entsorgen.
  • Auch der Gebrauch von Gasgrills ist nur auf den o.g. ausgewiesenen Flächen gestattet.

Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424)

Um die Auswirkungen auf Mensch und Natur gering zu halten, strebt das Bezirksamt an, das Maß der Grillnutzung auf das legale Grillen auf der dafür vorgesehenen Grillwiese zu reduzieren. Ein generelles Grillverbot würde vermutlich nicht bewirken, dass weniger oder gar nicht gegrillt wird. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass dann leider an vielen Orten und unkontrolliert illegal gegrillt wird. Eine klar abgesteckte bewirtschaftete Grillfläche mit festen Regeln und persönlicher Betreuung lässt sich besser überschauen und kontrollieren. Vor diesem Hintergrund wurde dieses Angebot so überhaupt geschaffen.

Um die Einhaltung der bestehenden Regeln sicherzustellen und die illegalen Grillaktivitäten einzudämmen, sind das Park- und Kiezmanagement, Parkläufer*innen, der Kioskpächter mit seinem Grillflächenmanager sowie bei Bedarf Ordnungsamt und Polizei im Einsatz.

Das Park- und Kiezmanagement des Straßen- und Grünflächenamtes ist in der Hauptsaison von Mai bis September – einschließlich der Wochenenden – grundsätzlich vor Ort präsent. Die Aufgaben umfassen niedrigschwellige Ansprachen, die Überwachung der Grillordnung, Sensibilisierung der Parkbesuchenden, Vermittlung bei Nutzungskonflikten sowie bei Bedarf die Einbindung von Ordnungsamt und Polizei. Parkläufer*innen kontrollieren freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von mittags bis in die Abendstunden die Grillordnung im Neuen Hain.