Drucksache - DS/0419/V  

 
 
Betreff: Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist die Revision gegen das heutige Urteil des Landgerichts Berlin zulässig?
  2. Beabsichtigt das Bezirksamt nach Rechtskraft des Urteils die alsbaldige Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule zu veranlassen?
  3. Wenn nicht, aus welchen Gründen?

 

Nachfrage:

 

  1. Begrüßt das Bezirksamt das Urteil?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Die Berufung ist zulässig.

 

zu Frage 2: Wir warten jetzt auf das schriftliche Urteil und werden uns dann zum weiteren Vorgehen im Bezirksamt beraten.

 

zu Frage 3: Entfällt.

 

zu Nachfrage 1: Zu begrüßen ist, dass nunmehr rechtliche Klarheit besteht.

 

 

 
 

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