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Drucksache - DS/0419/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Beantwortung: Frau Herrmann
zu Frage 1: Die Berufung ist zulässig.
zu Frage 2: Wir warten jetzt auf das schriftliche Urteil und werden uns dann zum weiteren Vorgehen im Bezirksamt beraten.
zu Frage 3: Entfällt.
zu Nachfrage 1: Zu begrüßen ist, dass nunmehr rechtliche Klarheit besteht.
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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