Drucksache - DS/0410/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nein
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Fristsetzung soll erst nach einem klärenden Gespräch mit den Käufern erfolgen. Dieses Gespräch wurde dem Käufer bei Rückmeldung innerhalb der im Brief gesetzten Frist angeboten, konnte jedoch bislang noch nicht geführt werden.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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