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Drucksache - DS/0403/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Dem Bezirksamt liegen Informationen vor, nach denen der Verkauf an ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Deutschland geplant ist.
Das Bezirksamt hat am 03.07.2017 vom geplanten Verkauf erfahren.
Das Bezirksamt wird die Ausübung des Vorkaufsrechtes prüfen, sobald ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses gestellt wird.
Nachfragen:
Die Ansprache von möglichen Vorkaufsbegünstigten erfolgt im Rahmen des Prüfverfahrens. Nach Kenntnissen des Bezirksamtes ist die Stiftung Nord-Süd-Brücken bereits von Mietern des Hauses vom bevorstehenden Verkauf informiert worden und grundsätzlich zum Kauf bereit.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist bereits informiert. In Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts werden die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen regelmäßig eingebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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