Drucksache - DS/0136/V  

 
 
Betreff: Tempo 30 und bessere Querungsmöglichkeiten auf der Ebertystraße schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hochstätter, PeggyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
15.02.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0136/V  
Anlage zur VzK DS/0136/V  

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde, der Verkehrslenkung Berlin, erneut für die Einrichtung von Tempo 30 gemäß des Koalitionsvertrages (S. 36f) auf der Ebertystraße einzusetzen. Ebenso soll geprüft werden, welche Querungsmaßnahmen (Zebrastreifen, Bedarfsampel, Mittelinsel etc.) geschaffen werden müssen, um den vielen Schulkindern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Diese sollen dann zeitnah umgesetzt werden.

 

Dem Verkehrsausschuss ist monatlich über die Fortschritte zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Ebertystraße ist eine mitten durch ein Wohngebiet führende, stark befahrene, im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr als örtliche Straßenverbindung ausgewiesene Verbindung der Eldenaer- und Thaerstraße mit der Landsberger Allee. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Einführung einer Tempo 30-Zone u. a. geboten, da Eltern mit ihren Kindern die Ebertystraße überqueren müssen, um zur Grundschule in der Hausburgstraße, zu Kindertagesstätten oder zu den Grünflächen auf dem ehemaligen Schlachthofgelände zu gelangen. Das hohe Verkehrsaufkommen bei einer aktuellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h führt zu einer erheblichen Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde auch der Entwicklung entgegenwirken, dass viele von der Frankfurter Allee bzw. Lichtenberg kommende Autofahrerinnen und Autofahrer die Ebertystraße als Abkürzung in Richtung Landsberger Allee bzw. Danziger Straße nutzen: Denn mit der Petersburger Straße sowie der Storkower Straße und der Landsberger Allee stehen ihnen in ausreichendem Maße übergeordnete Straßenverbindungen in Richtung Norden/Westen zur Verfügung.

 

Gemäß des Koalitionsvertrages sollen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung und Neuausrichtung von Tempo 30-Abschnitten genutzt werden, um lärmmindernde, zur Mobilitätssicherheit beitragende Tempo 30-Abschnitte zu schaffen ganz besonders in Wohngebieten und in der Nähe von Schulen.

 

 

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde, der Verkehrslenkung Berlin, erneut für die Einrichtung von Tempo 30 gemäß des Koalitionsvertrages (S. 36f) auf der Ebertystraße einzusetzen. Ebenso soll geprüft werden, welche Querungsmaßnahmen (Zebrastreifen, Bedarfsampel, Mittelinsel etc.) geschaffen werden müssen, um den vielen Schulkindern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Diese sollen dann zeitnah umgesetzt werden.

 

Dem Verkehrsausschuss ist monatlich über die Fortschritte zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.01.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 15.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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