Drucksache - DS/0131/V  

 
 
Betreff: Zossener Straße fahrradfreundlicher machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:Weigelt Dr., ThomasSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beratung ff
30.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) vertagt   
04.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
18.02.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0131/V  
Anlage zur VzK DS/0131/V  

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Zossener Straße, im Abschnitt zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unter Wegfall der bisherigen Parkplätze einzurichten, so dass die Nutzungskonflikte zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr reduziert werden. Da Radfahrstreifen in Tempo-30-Zonen unzulässig sind, ist diese Tempo-30-Zone in eine reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umzuwandeln. Bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens soll auch das Ziel einer Reduktion des Verkehrsaufkommens berücksichtigt werden.

 

Der BVV ist bis Oktober 2017 zu berichten.

 

Begründung:

 

Insbesondere im Berufsverkehr wird die Zossener Straße im Abschnitt zwischen der Gneisenaustraße und der Blücherstraße sehr stark genutzt. Als Umfahrung des Mehringdamms, als kurze Verbindung von Kreuzberg 61 zur Leipziger Straße, als Verlängerung der vierspurig ausgebauten Lindenstraße und durch den ÖPNV entsteht ein Verkehrsaufkommen, dass zu den morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitzen zu Staus in der Straße führt. Dies betrifft besonders den nördlichen Bereich vor der Blücherstraße und den südlichen Bereich vor der Gneisenaustraße.

Dadurch müssen Radfahrer*innen an den stehenden Autos langsam rechts vorbei fahren. Dies führt zu einer Vielzahl an Gefahrensituationen. So sind davon querende Fußnger*innen gefährdet, aber auch die Radfahrer*innen durch unachtsame, parkende Autofahrer*innen, die ihre Fahrzeugtür öffnen.

Daneben führt diese Situation zu Gefahren für die Fußnger*innen auf den Gehwegen, da einige Radfahrer*innen vorschriftswidrig auf den Gehwegen dieser Gefahrensituation ausweichen wollen.

Auch unerlaubtes Überholen von Autofahrer*innen vor und am Fußngerüberweg an der Fürbringerstraße führt zu Gefahrensituationen für Radfahrer*innen.

 

Diese Situation ist für Autofahrer*innen, Radfahrer*innen und Fußnger*innen unbefriedigend.

 

Radfahrstreifen bieten den Radfahrer*innen Schutz und ordnen den Verkehr, auch zum Vorteil der Autofahrer*innen, auf dem Straßenabschnitt. Die Fußnger*innen auf den Gehwegen werden geschützt, da unzulässiger Ausweichverkehr von Radfahrer*innen auf dem Gehweg künftig nicht mehr zu erwarten ist. Ein fahrradfreundlicher Umbau der Zossener Straße kommt damit allen Verkehrsteilnehmer*innen zugute.

 

Die neue Landesregierung hat sich den Ausbau der Fahrradinfrastruktur zum Ziel gesetzt. Dafür werden erhebliche finanzielle Mittel in den nächsten Jahren bereitgestellt. Die Zossener Straße, als eine der zentralen Radverkehrsverbindungen von Kreuzberg 61 nach Mitte, soll eines der Projekte im Bezirk aus diesen Mitteln für die Erweiterung der Radfahrinfrastruktur werden. Der neue Fahrradweg auf der Zossener Straße würde sich an die vorhandene Infrastruktur auf der Lindenstraße und am nördlichen Ende der Zossener Straße anschließen und das Radwegenetz sehr gut ergänzen. Auch verbindet der Radweg auf der Zossener Straße das Waterloo-Ufer, die Gitschiner Straße und die Lindenstraße mit dem sog. Generalszug, auf welchem ein Fahrradschnellweg entstehen wird. Der beantragte Umbau schließt damit eine wichtige Lücke im Radwegenetz des Bezirks.

 

Der Gesetzgeber verbietet die Anordnung von Radfahrstreifen in Tempo-30-Zonen. Um diesem Problem zu begegnen, die verkehrsberuhigende Wirkung der Geschwindigkeitsbegrenzung aber beizubehalten, ist die Tempo-30-Zone aufzuheben, aber zeitgleich eine reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzuführen. Die Wirkungen der Tempo-30-Zone im Hinblick auf Vorfahrtsregeln an den kreuzenden Straßen (konsequentes rechts-vor-links-Gebot) wurden in diesem Straßenabschnitt bereits bisher durch die Verkehrszeichen 301 „Vorfahrt“ außer Kraft gesetzt. Die umliegenden Seitenstraßen bleiben als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

 

Um Lieferverkehre zu ermöglichen, können in Kooperation mit den Gewerbetreibenden soweit erforderlich Lieferzonen auf der Zossener Straße und in der Fürbringerstraße an der Ecke zur Zossener Straße eingerichtet werden.

 

 

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 04.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Zossener Straße, im Abschnitt zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unter Wegfall der bisherigen Parkplätze einzurichten, so dass die Nutzungskonflikte zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr reduziert werden. Da Radfahrstreifen in Tempo-30-Zonen unzulässig sind, ist diese Tempo-30-Zone in eine reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umzuwandeln. Bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens soll auch das Ziel einer Reduktion des Verkehrsaufkommens berücksichtigt werden.

 

Der BVV ist bis Oktober 2017 zu berichten.

 

 

BVV 10.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Zossener Straße, im Abschnitt zwischen Gneisenaustraße und Blücherstraße, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unter Wegfall der bisherigen Parkplätze einzurichten, so dass die Nutzungskonflikte zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Fahrradverkehr reduziert werden. Da Radfahrstreifen in Tempo-30-Zonen unzulässig sind, ist diese Tempo-30-Zone in eine reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umzuwandeln. Bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens soll auch das Ziel einer Reduktion des Verkehrsaufkommens berücksichtigt werden.

 

Der BVV ist bis Oktober 2017 zu berichten.

 

 

BVV 27.01.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

UVKI 18.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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