Drucksache - DS/0116/V  

 
 
Betreff: Modernisierungsmaßnahmen und Leerstand von Wohnungen Lange- und Koppenstr. durch die Accentro GmbH in Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Ott, StephanOtt, Stephan
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird dieser Bereich von Friedrichshain (Lange Str./ Koppenstr) endlich auch zum Milieuschutzgebiet (Soziales Erhaltungsgebiet) erklärt?

 

  1. Was wird vom Bezirksamt unternommen um den Leerstand von zahlreichen sanierten Wohnungen in den Häusern die die Accentro verwaltet zu beseitigen(Koppenstr.; Langestr.; Andreasstr.; teilweise bis zu 3 Jahre Leerstand)?

 

Hintergrund: Mieter und Mieterinnen der Accentro die aufgrund von belastenden Baumaßnahmen oder sich ändernde Lebensverhältnisse in die leerstehenden Wohnungen wechseln möchten wird dieses nicht ermöglicht. Auch bei verstorbenen Mieterinnen findet keine Neuvermietung der dann leerstehenden Wohnungen statt. Deshalb stehen bereits seit einigen Jahren viele Wohnungen in diesen Häusern leer.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die mehrheitlich älteren und oft kranken BewohnerInnen vor den langjährigen Modernisierungsmaßnahmen (2,5 Jahre) und dem Druck fragwürdige Modernisierungsvereinbarungen, die z.B. den täglichen Zugang durch Angestellte der Accentro zu den Wohnungen der Betroffenen beinhalten, zu schützen und gegebenenfalls für diese Härtefälle Ersatzwohnungen zu stellen?

 

Nachfrage:

 

  1. Wie behandelt das Bezirksamt die Bedenken (auch der vorherigen Eigentümer der Häuser), dass sich die Häuser nicht für eine von der Accentro angekündigte zweigeschossige Aufstockung eignen, weil der Untergrund und die Substanz der Häuser nicht ausreichend tragfähig sind?

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wann wird dieser Bereich von Friedrichshain (Lange Str./ Koppenstr) endlich auch zum Milieuschutzgebiet (Soziales Erhaltungsgebiet) erklärt?

 

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde im letzten Jahr ein sog. Grobscreening beauftragt, um Gebiete zu identifizieren, für die aufgrund u.a. von Verdrängungsgefahr der Wohnbevölkerung und Aufwertungspotenzial des Wohnungsbestandes vordringlich eine soziale Erhaltungsverordnung festgelegt werden sollte. Die Ergebnisse des beauftragten Büros ASUM GmbH liegen nunmehr vor und sind noch endauszuwerten.

Nach erster objektiver Betrachtung der Ergebnisse erscheinen andere Gebiete als der Bereich Langestraße/Koppenstraße im Ortsteil Friedrichshain, aber besonders auch Gebiete im Ortsteil Kreuzberg dringlicher für eine Festlegung als soziales Erhaltungsgebiet zu sein. Die abschließende Auswertung und Erörterung der Ergebnisse steht jedoch noch aus.

 

 

2. Was wird vom Bezirksamt unternommen um den Leerstand von zahlreichen sanierten Wohnungen in den Häusern die die Accentro verwaltet zu beseitigen(Koppenstr.; Langestr.; Andreasstr.; teilweise bis zu 3 Jahre Leerstand)?

 

Beim Bezirksamt wurden Anträge auf Genehmigung des Leerstands gestellt. Diese wurden entsprechend geprüft und anschließend genehmigt. Der Baufortschritt wird in regelmäßigen Abständen abgefragt und kontrolliert, damit die Wohnungen schnellstmöglich wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

 

 

3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die mehrheitlich älteren und oft kranken BewohnerInnen vor den langjährigen Modernisierungsmaßnahmen (2,5 Jahre) und dem Druck fragwürdige Modernisierungsvereinbarungen, die z.B. den täglichen Zugang durch Angestellte der Accentro zu den Wohnungen der Betroffenen beinhalten, zu schützen und gegebenenfalls für diese Härtefälle Ersatzwohnungen zu stellen?

 

r MieterInnen in Friedrichshain-Kreuzberg besteht die Möglichkeit, sich in Mietrechtsfragen an die vom Bezirk beauftragte Mieterberatungsgesellschaft ASUM zu wenden. Durch diese erfolgt eine kostenlose Beratung, bei Bedarf auch durch einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der Bezirk verfügt über keine Wohnungen, die als Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Bei Härtefällen sind durch den Eigentümer entsprechende Umsetzwohnungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Nachfrage:

 

1. Wie behandelt das Bezirksamt die Bedenken (auch der vorherigen Eigentümer der Häuser), dass sich die Häuser nicht für eine von der Accentro angekündigte zweigeschossige Aufstockung eignen, weil der Untergrund und die Substanz der Häuser nicht ausreichend tragfähig sind?

 

r die beantragten Baumaßnahmen in der Koppenstr. 82-86 und Langestr. 74-79 wurde eine Baugenehmigung erteilt. Der Standsicherheitsnachweis wurde durch einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft. Das Ergebnis liegt dem Bauaufsichtsamt als Prüfbericht vor und ist positiv.

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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