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Drucksache - DS/0113/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Unterbringung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe:
Obdachlose können grundsätzlich den Nachweis einer Unterkunft im für sie zuständigen Amt für Soziales, Soziale Wohnhilfe nachfragen.
Zuständig ist entweder der Bezirk, in dem die letzte Meldung in einer eigenen Wohnung war oder sie richtet sich nach dem Geburtsmonat (FK: Februar).
Die Soziale Wohnhilfe sucht dann eine Unterkunftsmöglichkeit. Diese Möglichkeiten befinden sich allerdings im gesamten Stadtgebiet. Es existiert keine Unterbringungseinrichtung, die der Unterbringung durch die Soziale Wohnhilfe des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vorbehalten ist.
Hintergrund hierfür ist die gemeinsame Entscheidung aller bezirklichen Ämter für Soziales, die in den Bezirken vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis in eine zentrale Stelle (Berliner Unterbringungsleitstelle – BUL) einzubringen. Da die in dieser Leitstelle nachgewiesenen Plätze nicht ausreichend sind, wird ggf. auf die Unterbringung in Hostels zurückgegriffen.
Notunterkunft im Rahmen der Kältehilfe:
In der Kälteperiode finanziert der Bezirk über Zuwendungen 173 tägliche Übernachtungsplätze (davon 15 nur für Frauen und 42 nur für Männer) sowie 65 Plätze, die nur an jeweils einem Tag zur Verfügung stehen. Die Plätze verteilen sich auf 7 Orte im Bezirk.
Obdachlosigkeit ist eine gesamtstädtische Herausforderung. Aufsuchende Sozialarbeit wird in Berlin nicht durch die Bezirke, sondern in Verantwortung des Landes organisiert. Der Bezirk koordiniert sich mit den entsprechenden Angeboten. Allerdings haben wir zunehmend Situationen, wo bezirkliche aufsuchende Angebote gut wären. Daher hat der Steuerungsdienst vom Bezirksamt bereits den Auftrag bekommen, sich für ein entsprechendes Produkt in der berlinweiten Arbeitsgruppe einzusetzen. Sicherlich wird dieses Thema im Sozialausschuss vertieft werden müssen und gegebenenfalls auch bei den Haushaltsgesprächen eine Rolle spiele. Aufsuchende Sozialarbeit hat vor allem unterstützenden Charakter (Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Decken sowie Feststellung von medizinischen und sozialpsychiatrischem Hilfebedarf), darüber hinaus kann und soll sie motivieren, Hilfsangebote wie z.B. eine Unterkunft in Anspruch zu nehmen. Gegen seinen Willen kann allerdings niemand bewegt werden, Angebote anzunehmen.
Darüber wurde im Bezirksamt bisher nicht diskutiert. Bezüglich der steigenden Anzahl von Obdachlosen im Bezirk wird gerade eine AG zwischen Ordnungsamt und Soziales eingerichtet. Ziel ist ein bezirkliches Konzept ämterübergreifend zu erarbeiten.
Monika Herrmann (in Vertretung BezStR Mildner-Spindler)
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