Drucksache - DS/2235/IV  

 
 
Betreff: Wie will das Bezirksamt den Standort Bockbrauerei als Gewerbestandort konkret sichern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Das Bezirksamt hat im vergangenen Monat den B-Plan 2-50 für den Standort Fidicinstraße 2 (Bockbrauerei) erlassen, um diesen als Gewerbestandort zu sichern; warum weißt der Aufstellungsbeschluss nicht das Planungsziel Gewerbegebiet (GE) konkret aus?

 

  1. Ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets geplant?

 

  1. Wenn nein, wie will das Bezirksamt den Standort dann als Gewerbestandort planungsrechtlich sichern?

 

Nachfragen:

 

  1. Will das Bezirksamt einen Wohnanteil auf dem Gebiet zulassen?
     
  2. Wie ist der aktuelle Stand in der Angelegenheit?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                     

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Das Bezirksamt hat im vergangenen Monat den B-Plan 2-50 für den Standort Fidicinstraße 2 (Bockbrauerei) erlassen, um diesen als Gewerbestandort zu sichern; warum weißt der Aufstellungsbeschluss nicht das Planungsziel Gewerbegebiet (GE) konkret aus?

 

In der BVV-Drucksache zum Aufstellungsbeschluss heißt es im Abschnitt "Entwicklung der Planungsüberlegung" am Ende  wörtlich:

"Eine ergänzende Wohnbaunutzung entsprechend der Bereichsentwicklungsplanung sollte nicht zu Konflikten mit den Anforderungen der weiterhin zu erhaltenden gewerblichen Nutzung führen, ist aber überlegenswert, da zudem ein Projektentwickler einen entsprechenden Antrag auf Vorbescheid (100-2015-3307-BAA20.2) gestellt hat.

Hier wird im weiteren Verfahren ein Gewerbegebiet zur städtebaulichen Ordnung geplant."

Damit ist das Planungsziel konkret definiert.

 

 

2. Ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets geplant?

 

Ja.

 

 

3. Wenn nein, wie will das Bezirksamt den Standort dann als Gewerbestandort planungsrechtlich sichern?

 

Entfällt.

 

 

Nachfragen:

 

1. Will das Bezirksamt einen Wohnanteil auf dem Gebiet zulassen?

 

Derzeit ist das nicht geplant, der Abwägung (der BVV) im Laufe des Bebauungsplanverfahrens soll jedoch nicht vorgegriffen werden.

 

 

2. Wie ist der aktuelle Stand in der Angelegenheit?

 

Der Aufstellungsbeschluss wird am 27.05.16 im Amtsblatt veröffentlicht. Die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung wird vorbereitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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