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Drucksache - DS/2226/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltswirtschaft in 2016 aus den Titeln 51701/4510 und 97120/4500 gewährleistet. In 2016 wird zudem der Titel 96010/4500 herangezogen. Allerdings bleibt im Rahmen der neuen Legislatur abzuwarten, ob die inhaltliche Verortung der Flüchtlingskoordinatorin inklusive Willkommenszentrum und Flüchtlingszentrum im Bürgermeisterbereich bleibt oder dem Bereich Soziales zugeordnet werden. Für beide Varianten gibt es aufgrund der dynamischen Entwicklung noch keine Ansätze im Plan. Dementsprechend wird spätestens 2018 ggf. aber auch im Rahmen der Fortschreibung 2017 auch die Titelbezeichnung angepasst werden.
Das Bezirksamt arbeitet mit dieser Ausschreibung an der Umsetzung des politischen Willens der BVV. Dieser entspricht nicht immer der Logik der Refinanzierbarkeit durch Produkte (siehe Baerwaldbad, Coffeeshop, Sozialarbeiter am Kotti - um nur einige zu nennen) Bisher gibt es keine Produkte die Leistungsangebote für Geflüchtete separat abbilden. Auch im Zuge des beschlossenen Masterplanes "Integration und Sicherheit" scheint das Thema Angebotserbringung durch die Bezirke nicht gemäß dem entsprechenden Bedarf mitgedacht zu sein. Möglich ist die Verortung von anfallenden Kosten auf einem oder mehreren der Sonderkostenträger Flüchtlinge, die die Senatsfinanzverwaltung eingerichtet hat. Hier tritt der Bezirk in eine Vorleistung, da der Senat nicht stringent genug handelt. Absehbar werden derartige Angebote für ein gelingendes "Ankommen und Bleiben" jedoch in allen Bezirken notwendig werden.
Ziel ist die volle Bespielung des Hauses im Sinne der oben genannten BVV Beschlüsse und damit eine Mittelfristige Absetzung des Wachschutzes.
Die Einhaltung des Hausrechtes liegt wie in allen anderen vermieteten Immobilien in der Hand des Mieters oder der Mieterin.
Regelhaft werden Interessensbekundungsverfahren lediglich im Bereich des Jugendamtes durchgeführt. Im Anschluss werden jährliche Leistungsverträge geschlossen, die verlängert werden können.
Wie bereits erwähnt wurde einmalig im Bereich des Sozialamtes ein Interessensbekundungsverfahren für den Betrieb eines Stadtteilzentrums im Bereich Friedrichshain-West durchgeführt. Die Mittel wurden jedoch wie in allen weiteren Fällen des Sozialamtes als Zuwendung gemäß §§ 23 und 44 LHO vergeben. Zuwendungen werden generell per Antrag und ohne Interessensbekundungsverfahren vergeben.
Im Bereich Weiterbildung und Kultur - insbesondere im Bereich Kultur und Geschichte gab es keine Interessensbekundungsverfahren z.B. beim Betrieb des Friedhofs der Märzgefallenen durch den Paul Singer Verein. Dieser erhält seit den 90er Jahren Fördermittel aus dem Bezirksetat. Alle anderen Bereiche haben Fehlmeldung angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp Bezirksstadträtin
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