Drucksache - DS/1994/IV  

 
 
Betreff: Missbilligung der Amtsführung von Stadtrat Hans Panhoff
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENstellv. Vorsteher
Verfasser:Gerlich, RalfBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
20.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt   
03.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Amtsführung des Stadtrates Hans Panhoff (Bündnis 90/Grüne).

Begründung:

Der unmittelbare Anlass dieser Missbilligung der Amtsführung des Stadtrates Hans Panhoff sind die Vorgänge rund um die Entwicklung des Ex-YAAM-Grundstücks Stralauer Platz 35, Friedrichshain. Die Bauvoranfrage zum Projekt Stralauer Platz 35 vom 18.3.2015 wurde von Stadtrat Panhoff dem Bauausschuss erst am 16.9. mitgeteilt, also fast ein halbes Jahr später. In der Zwischenzeit waren aber die Fristen, innerhalb derer die BVV auf das Verwaltungshandeln Einfluss hätte nehmen können, abgelaufen. Trotz zwei monatlicher Sitzungen des Bauausschusses und regelmäßiger Diskussion verwandter Themen, vermied es Stadtrat Panhoff, den Ausschuss zu informieren. Dies geschah erst, als vollendete Tatsachen geschaffen waren. Stadtrat Hans Panhoff hat die BVV im Bezug auf das Projekt Stralauer Platz 35 aktiv hintergangen, indem er ihr wichtige Informationen so lange vorenthalten hat, bis die Beschlüsse der BVV durch erteiltes Baurecht ins Leere liefen.

 

 

Zeitlicher und faktischer Verlauf

  • 18.03.2015: Der Eigentümer des Grundscks JUWI 3 Immobilien GmbH stellt eine Bauvoranfrage zur Erhöhung der zulässigen Baumasse gegenüber des gültigen Bauvorbescheids um rund 20%, die einen Hochhausbau auf dem Grundstück ermöglicht. Der Ausschuss StadtQM wurde von dieser Bauvoranfrage nicht informiert, so dass die Nachricht davon erst sechs Monate später, in der Sitzung am 16.9.2015, mit Verwundern aufgenommen wurde.
    Der Vorgang findet sich nicht auf den betreffenden Bauantragslisten vom 23.3.2015 oder vom 7.4.2015, mit denen der Ausschuss stets über jede noch so kleine Baubeantragung informiert wird. Die Begründung des Stadtrates mit einer seltenen Verwaltungspanne überzeugt nicht. Aber selbst wenn die Bauvoranfrage durch ein Versehen nicht auf der Liste gelandet sein sollte, hätte es noch mindesten 8 weitere Sitzungen des Bauausschusses gegeben, wo dieses Versehen hätte geheilt werden können. Das Verhalten von Stadtrat Panhoff legt Vorsatz nahe.
    tte der Ausschuss StadtQM wie üblich über die Bauantragsliste Kenntnis von der Bauvoranfrage gehabt, so hätte die Antragsinitiative zur Verhinderung der Baumassenerhöhung und Hochhausbau an der Spree rechtzeitig starten und zur Einleitung einer Bauleitplanung führen können. Eine Behinderung der Arbeit der BVV durch einen Stadtrat ist nicht zu dulden. Durch das aktive Zurückhalten von Informationen wurde die BVV zudem bei der ihr nach §12 Bezirksverwaltungsgesetz zustehenden Kontrollfunktion behindert.

 

 

  • 13.05.2015: "Planung Yaam-Grundstück" war auf der Tagesordnung des Ausschuss StadtQM. Kein Wort des Stadtrates vom Bauvorbescheidsverfahren trotz Interesse des Ausschusses, Vertagung nach Verwirrspiel um altes/neues Grundstück, das Bezirksamt sei unvorbereitet.
  • 03.06.2015: Sitzung Ausschuss StadtQM, auf der der Antrag DS/1734/IV fast einstimmig beschlossen wurde, der die Wettbewerbsplanung klar ablehnte - allerdings weiterhin in völliger Unkenntnis über das laufende Bauvorbescheidsverfahren. Das Wortprotokoll der Debatte im Ausschuss StadtQM am 03.06.2015 beweist, das der Stadtrat die Bauvoranfrage der JUWI 3 Immobilien GmbH und die unmittelbar bevorstehende positive Bescheidung der Bauvoranfrage nicht erwähnt und die BVV dadurch in völliger Unkenntnis hält. 
  • 10.06.2015: Erteilung des positiven Bauvorbescheids Nr. 2015/726. Darüber wurde der Ausschuss StadtQM erst am 16.09.2015 informiert.
  • 24.06.2015: Die BVV beschließt den Antrag DS/1734/IV und verspricht sich dadurch einen Einfluss auf die Entwicklung. Hans Panhoff schweigt immer noch über die Sinnlosigkeit dieses Vorgangs, obwohl er zwei Wochen zuvor mit dem positiven Vorbescheid Baurecht erteilen ließ.
  • 16.09.2015: Der Bauantrag (Eingang 03.07.2015) stand zur Debatte. Stadtrat Panhoff berichtet erstmals vom Bauvorbescheid, allgemeine Verwunderung. Der Ausschuss StadtQM beschließt dennoch einen weiteren Antrag DS/1828/IV, der nunmehr die Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens einfordert (Beschluss in der BVV am 23.09.2015).

 

Fazit: Die Anträge kamen zu spät, weil die BVV aus Unkenntnis über den Bauvorbescheid erst auf den Bauantrag reagieren konnte.

 

Stadtrat Panhoff (1): "Vom zeitlichen Ablauf her kam die Beschlussfassung sowohl im Ausschuss als auch dann in der BVV zu spät, um in dieses laufende Verfahren noch wirksam eingreifen zu können." (DS/1881/IV) An diesem Umstand hat er aktiv mitgewirkt.

 

Stadtrat Hans Panhoff dehnte mit fadenscheinigen Begründungen die baurechtliche Einschätzung nach §34 BauGB und das städtebaulich Sinnvolle in einer Art und Weise, die heftig kritisiert wurde und dem Bezirk unwürdig ist.

 

  • Der Eigentümer JUWI 3 Immobilien GmbH hat zunächst einer durchweg achtgeschossige Bauweise beabsichtigt. Aus dem Erläuterungsbericht des Architekten: "Entgegen unserer konsequent achtgeschossigen ersten Lösung wurden die im Einvernehmen mit dem Bezirk abgestimmten Möglichkeiten einer höheren Bebauung zugunsten der Wohnungen im Solitär genutzt."
  • Stadtrat Hans Panhoff hat die Erhöhung des Wohnblocks um vier Geschosse auf 12 Geschosse, den Hochhausbau an der Spree auch in den Debatten verteidigt. Aus dem Wortprotokoll der Debatte im Ausschuss StadtQM am 3.6.2015 (3): "Wir wollen doch in der Innenstadt, wo wir ein hohes Maß an Erschließung haben, nicht mit einer Umlandbebauung ankommen, die sich in der Fläche ausbreitet und die entsprechend auch verbraucht, sondern es muss doch hier drum gehen im Sinne des Ressourcenschonens, die vorhandenen Ressourcen, die da sind, auch optimal zu nutzen und in dem Fall ja auch vielen Leuten die Möglichkeit zu geben, dann dort zu wohnen."
  • Eine "Umlandbebauung" war beim geltenden Vorbescheid (Nr. 2009/0504) mit einer GFZ von 3,5 ohnehin nicht zu erwarten. Die erhöhte GFZ auf 4,5 ist für eine Wohnnutzung viel zu hoch und hat eine negative Vorbildwirkung für andere Entwicklungen bezüglich der Bauhöhe und Baudichte im Wohnbereich.
  • Der Bürgerentscheid "Spreeufer für alle!" aus 2008 wollte solche Entwicklungen verhindern. Stadtrat Panhoff hat eine eklatante Missachtung dieses klar geäerten Bürgerwillens zu verantworten. Stadtrat Panhoff (2): "Insgesamt stellt das beantragte Projekt städtebaulich interessante und eine für den westlichen Abschluss des Parks an der Spree adäquate Lösung dar, für die in dieser Form auch ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Es gibt daher keinen Anlass zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, vor allem vor dem Hintergrund des Risikos von Ersatzansprüchen, das für den Bezirk nicht zu verantworten ist." (aus: VzK DS/1734/IV)

 

Fazit: Der Stadtrat ist offenbar tatsächlich überzeugt davon, hier eine gute städtebauliche Lösung auf den Weg gebracht zu haben. Aus diesem Grund hat er die Höhenentwicklung und Wohndichte als "Anspruch auf Genehmigung" aus der Umgebung abgeleitet - eine Interpretation des §34 BauGB, die höchst strittig ist und keineswegs so unumstößlich, wie vom Stadtrat dargestellt. Solche Interpretationen schaden durch Vorbildwirkung der Baukultur. Zudem entsteht Schaden am Stadtbild.

 

Quellen:

(1)    ndliche Anfrage http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6944 DS/1881/IV, am 23.09.2015 beantwortet

 

(2)    VzK http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6604 DS/1734/IV
 

(3)    03.06.2015.pdf">https://redmine.piraten-xhain.de/attachments/158/Protokoll-StadtQM-03.06.2015.pdf  Wortprotokoll] StadtQM 2015-06-03, Original unter http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/to010.asp?SILFDNR=7307 abrufbar

 

Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext  in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0  (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie  verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten  Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf  ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt  werden. Dies schliesst kommerzielle Zwecke explizit mit ein.

 

BVV 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 03.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Amtsführung des Stadtrates Hans Panhoff (Bündnis 90/Grüne).

 

BVV 24.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Amtsführung des Stadtrates Hans Panhoff (Bündnis 90/Grüne).

 

 
 

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