Drucksache - DS/1933/IV  

 
 
Betreff: Umsetzung des Landesimmissionsschutzgesetzes Berlin durch das Umweltamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Zuständigkeit hat das Umweltamt im Rahmen des LImSchG Bln?
     
  2. Welche Statistiken zum Thema Lärm werden beim Umweltamt geführt?
     
  3. Welche Maßnahmen unternimmt das Umweltamt, um Bürger*innen vor Lärmimmissionen insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schützen?
     

Nachfragen:
 

  1. Wie oft wurden im Jahr 2014 Lärmmessungen oder Prognoseberechnungen für Aussenausschankflächen von Gastronomiebetrieben durchgeführt?
     
  2. Welche Konsequenzen hatten solche Messungen oder Berechnungen für den Aussenausschank betroffener Gastronomen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Welche Zuständigkeit hat das Umweltamt im Rahmen des LImSchG Bln?

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt erfüllt im Rahmen des LImSchG Bln folgende Aufgaben:

 

?        Genehmigungen nach § 7 LImSchG Bln i.V.m. § 11 LImSchG Bln (Öffentliche Veranstaltungen im Freien)

?        Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG Bln

?        Anordnungen im Einzelfall nach§ 12 LImSchG Bln

?        Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 15 LImSchG Bln (Bußgeldvorschriften)

?        im Beschwerdefall: Durchsetzung der durch § 2 bis 9 LImSchG Bln vorgegebenen Immissionsschutzpflichten (ohne verhaltensbedingten Lärm) gegenüber den Verursachern

?        im Rahmen von Spezialgesetzen (z.B. Gaststättengesetz, Berliner Straßengesetz) fachliche Zuarbeiten an das zuständige Ordnungsamt

 

  1. Welche Statistiken zum Thema Lärm werden beim Umweltamt geführt?

 

Es werden keine Statistiken zum Thema Lärm geführt. Es existiert eine Vorgangsdatenbank. Bei Anfragen zu statistischen Daten (z.B. seitens des Statistischen Landesamtes, BVV) werden die Daten durch Datenbankabfrage so gut wie möglich ermittelt.

 

  1. Welche Maßnahmen unternimmt das Umweltamt, um Bürger*innen vor Lärmimmissionen insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schützen?

 

Die Maßnahmen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Palette möglicher Maßnahmen umfasst u.a. kooperative Schritte, Lärmmessungen, Lärmprognosen, die in der Antwort zu Frage 1 genannten Verwaltungsverfahren, die in der Antwort zu Frage 1 genannten Bußgeldverfahren, die in der Antwort zu Frage 1 genannten fachlichen Zuarbeiten an das zuständige Ordnungsamt.

 

Nachfragen:

 

  1. Wie oft wurden im Jahr 2014 Lärmmessungen oder Prognoseberechnungen für Aussenausschankflächen von Gastronomiebetrieben durchgeführt?

 

Im Jahr 2014 wurde eine Lärmmessung sowie etwa 15 Prognoseberechnungen für Aussenausschankflächen von Gastronomiebetrieben durchgeführt.

 

  1. Welche Konsequenzen hatten solche Messungen oder Berechnungen für den Aussenausschank betroffener Gastronomen?

 

Solche Messungen oder Berechnungen führen, wenn sie Richtwertüberschreitungen ergeben, zu Empfehlungen an das zuständige Ordnungsamt, die entsprechenden Genehmigungsbescheide (nach Gaststättengesetz, Berliner Straßengesetz) mit lärmschützenden Auflagen zu versehen. Werden die Empfehlungen durch das Ordnungsamt umgesetzt, hat dies für den betroffenen Gastronomen die Konsequenz, z. Sperrzeiten für den Aussenausschank hinnehmen zu müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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