Drucksache - DS/1930/IV  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung von Wohnraum in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDAbt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt: 
 

  1. Wie viele Hinweise auf Zweckentfremdungen sind bisher seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes beim Bezirksamt eingegangen?
     
  2. Wie viele Hinweise davon hat das Bezirksamt bisher abschließend geprüft?
     
  3. Wie hoch ist der Anteil der tatsächlich nicht genehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum im Vergleich zu den insgesamt eingegangenen Meldungen? 
     

Nachfrage:
 

  1. Ist das Bezirksamt weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um eine effektive Prüfung auf Zweckentfremdung vornehmen zu können?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                           02.11.2015

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste

SozBeschBüD Dez

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele Hinweise auf Zweckentfremdungen sind bisher seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes beim Bezirksamt eingegangen?

Es sind insgesamt 776 Bürgerhinweise eingegangen.
 

2. Wie viele Hinweise davon hat das Bezirksamt bisher abschließend geprüft?

mtlichen Hinweisen wurde nachgegangen. In 324 Fällen wurden aufgrund von Bürgerhinweisen Amtsverfahren zur Beendigung des Ferienwohnungbetriebs eröffnet und abschließend geprüft. In den restlichen lagen entweder Doppelungen vor, oder die Angaben waren zu ungenau.
 

3. Wie hoch ist der Anteil der tatsächlich nicht genehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum im Vergleich zu den insgesamt eingegangenen Meldungen?

Es werden grundsätzlich keine Genehmigungen zur Zweckentfremdung als Ferienwohnungen erteilt. Wenn bis Ende Juli 2014 kein Bestandsschutz beantragt wurde, gilt die Ferienwohnung als illegal und bei Bekanntwerden wird dagegen vorgegangen. Eine Aussage zum Verhältnis der tatchlich stattfindenden Zweckentfremdungen im Vergleich mit den vom Amt bekannten Zweckentfremdungen kann aufgrund der fehlenden Datenbasis in Berlin nicht getroffen werden.
 

Nachfrage:

1. Ist das Bezirksamt weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um eine effektive Prüfung auf Zweckentfremdung vornehmen zu können?

Die Hinweise aus der Bevölkerung sind hilfreich. Wichtig ist dabei immer die genaue Lage der angezeigten Wohnung. Es wird jeder Hinweis genau geprüft, durch Ortsbegehungen und/oder Internetrecherche gefestigt und die nötigen Verfahren eingeleitet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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