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Drucksache - DS/1930/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 02.11.2015 Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste SozBeschBüD Dez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Hinweise auf Zweckentfremdungen sind bisher seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes beim Bezirksamt eingegangen? 2. Wie viele Hinweise davon hat das Bezirksamt bisher abschließend geprüft? 3. Wie hoch ist der Anteil der tatsächlich nicht genehmigten Zweckentfremdung von Wohnraum im Vergleich zu den insgesamt eingegangenen Meldungen? Nachfrage: 1. Ist das Bezirksamt weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um eine effektive Prüfung auf Zweckentfremdung vornehmen zu können?
Mit freundlichen Grüßen Knut Mildner- Spindler
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