Drucksache - DS/1925/IV  

 
 
Betreff: MyFest 2016 - (wie) geht es weiter?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Beschlüsse hat das Bezirksamt auf die rechtliche Einschätzung der Versammlungsbehörde hin, dass das MyFest keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes sei, aus welchen Erwägungen heraus getroffen?
     
  2. Welche Folgen hätte die Einordung des MyFests als Veranstaltung (und nicht mehr als Versammlung) nach Auffassung des Bezirksamts für seine Rolle als Veranstalter?
     
  3. Mit Einnahmen in welcher Höhe rechnete das Bezirksamt, sollte das MyFest auch vom Verwaltungsgericht rechtlich nicht mehr als Versammlung (sondern als normale Großveranstaltung) eingestuft werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie wurden die Senatsmittel, die der Bezirk für das Myfest erhalten hat, bisher verwendet?
     
  2. Wie und ggf. mit Gebühren in welcher Höhe wurden die Genehmigungen für die Essens- und Getränkestände vergeben?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                          28.10.2015             

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Beschlüsse hat das Bezirksamt auf die rechtliche Einschätzung der Versammlungsbehörde hin, dass das MyFest keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes sei, aus welchen Erwägungen heraus getroffen?

 

und

 

 

  1. Welche Folgen hätte die Einordung des MyFests als Veranstaltung (und nicht mehr als Versammlung) nach Auffassung des Bezirksamts für seine Rolle als Veranstalter?

 

Das Bezirksamt hat die in diesem Zusammenhang zu bewertenden Aspekte auf mehreren Sitzungen erörtert und ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, dass das Bezirksamt nicht als Veranstalter eines de facto "privaten" Straßenfestes auftreten wird.

 

Als ausschlaggebender Grund ist hier insbesondere die mit der Einordnung als Veranstaltung veränderte Verantwortung für das Bezirksamt als Veranstalter zu nennen.

 

Anders als bei einer Versammlung ist der Veranstalter haftungsrechtlich für die Sicherheit seiner Besucher verantwortlich. Er haftet glicherweise auch für Schäden Dritter.

 

Damit ist eine erhebliche finanzielle und auch persönliche Verantwortungs-übernahme verbunden. Darüber hinaus ist der Veranstalter für die Kostentragung der bei der Veranstaltung anfallenden Kosten (z. B. Straßenreinigung) sowie zur Erfüllung sonstiger Sicherheits- und Umweltauflagen verantwortlich.

 

Es ist davon auszugehen, dass für eine Veranstaltung in den Dimensionen des MyFestes das bisherige Sicherheitskonzept grundlegend überarbeitet werden müsste, um überhaupt die Zustimmung der entsprechenden Fachbehörden (Feuerwehr, Polizei ..) zu erhalten. Aus einem solchen venderten Sicherheitskonzept ergäben sich nach Einschätzung des Bezirksamtes erheblich höhere Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur sowie den Kräfteeinsatz des Sicherheitsdienstes.

             

Unabhängig von der Frage der Verantwortung und Kostentragung für ein MyFest bei einer rechtlichen Einordnung als Straßenfest erforderte dies die Durchführung eines formalen Prüf- und Genehmigungsverfahrens nach den Voraussetzungen des § 29 StVO durch das bezirkliche Ordnungsamt analog beispielsweise zum Verfahren beim Karneval der Kulturen. Hierbei sind zahlreiche Berliner Behörden - so zum Beispiel auch die VLB - zu beteiligen. Hierzu hat das unter anderem für das Ordnungsamt zuständige Bezirksamtsmitglied mehrfach sehr eindringlich deutlich gemacht, dass mit Blick auf den erheblichen Umfang der durch den Veranstalter vorzulegenden Genehmigungsunterlagen und das komplizierte Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren erhebliche Zweifel an einer zeitgerechten Bearbeitung und Genehmigung bestehen.

 

  1. Mit Einnahmen in welcher Höhe rechnete das Bezirksamt, sollte das MyFest auch vom Verwaltungsgericht rechtlich nicht mehr als Versammlung (sondern als normale Großveranstaltung) eingestuft werden?

 

Aus der rein formalrechtlich veränderten Einstufung des MyFestes ergeben sich zunächst nicht automatisch Einnahmen.

 

Die Klärung dieser Frage hängt in entscheidendem Maße damit zusammen, ob und unter welchen vertraglichen Bedingungen beispielsweise ein privater Betreiber mit der Durchführung des MyFestes beauftragt werden soll, ob es einen Veranstalter gibt, der ggf. von der Zahlung von Gebühren befreit werden kann, ob Gebühren für die Stände der Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibenden erhoben werden sollen, wie viele Stände es überhaupt geben soll, welche Ausdehnung eine Veranstaltung MyFest haben würde  und so weiter.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie wurden die Senatsmittel, die der Bezirk für das Myfest erhalten hat, bisher verwendet?

 

Die Mittel wurden wie folgt verwendet:

 

Einnahmen                                         

Budget aus Zuweisung Senat                                          215.000,00 ?

                                         

Ausgaben                                         

Jugendstraße                                                                      35.000,00 ?

Organisation                                                                         5.000,00 ?

Sicherheit/Security                                                        53.000,00 ?

Overheadkosten[1]                                                                      26.400,00 ?

Budget Bühnen (Technik, Programm, .)              95.600,00 ?

                                                                                                 215.000,00 ?

  1. Wie und ggf. mit Gebühren in welcher Höhe wurden die Genehmigungen für die Essens und Getränkestände vergeben?

 

Es haben seit vielen Jahren ausschließlich Anwohnerinnen, Anwohner und im Gebiet ansässige Gewerbetreibende die Möglichkeit gehabt, sich um einen Stand auf dem MyFest zu bemühen.

 

r Stände auf dem MyFest sind detaillierte Regeln hinsichtlich Größe, Aufstellort und Angebot (z. B. Ausschluss des Verkaufs von Alkohol) entwickelt worden, deren Einhaltung jeweils auch kontrolliert wurde.

 

Die Stände waren jeweils von einer eigenen Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetzt abgedeckt.

 

Gebühren wurden für die Stände Anwohnerinnen, Anwohner und im Gebiet ansässige Gewerbetreibende nicht erhoben, allerdings mussten die Betreiberinnen und Betreiber je Stand zwei Müllsäcke der BSR (einschl. Entsorgungskosten) zum Preis von insgesamt 12 Euro erwerben und am Stand für die Entsorgung von Abfällen bereithalten und verwenden.

 

Zusätzlich zu diesen Ständen gab es für jede Bühne - mit Ausnahme der Jugendstraße - die Möglichkeit, eine Gestattung zum Alkoholausschank für jeweils zwei Stände in Bühnennähe zu beantragen. Für die erteilten Gestattungen wurden die regulären Verwaltungsgebühren durch das Ordnungsamt erhoben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 


[1] Overheadkosten beinhalten Flaschensammler, GEMA-Gebühren, Toilettenwagen, Wasserstandrohre, Sanitätsdienst, Reinigung Oranienplatz

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: