Drucksache - DS/1923/IV  

 
 
Betreff: Wiederinbetriebnahme des Baerwaldbades
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche sachliche Kritik übt das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg an dem vom Träger des Baerwaldbades beigebrachten Gutachten zur Trinkwasserqualität des im Bad benutzten Brunnenwassers, welches für die Befüllung der Schwimmbäder und zum Duschen verwendet wird?
     
  2. Wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Luft- und Keimproben genommen um eine gesundheitlich bedenklich oder unbedenkliche Raum- und Atemluft zu belegen?
     
  3. Welche Auflagen des Gesundheitsamtes muss der Betreiber noch erfüllen, um eine Wiederinbetriebnahme der großen Schwimmhalle für das Schulschwimmen und für den allgemeinen Betrieb zu ermöglichen?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das gesamte System der Trinkwasserinstallation einschließlich der Duschen unterliegt den Anforderungen und dem Regelungsbereich der Trinkwasserverordnung. Somit besteht das Erfordernis, dass das genutzte Brunnenwasser, was genutzt wird, nach den Vorgaben dieser Verordnung zu untersuchen ist. Danach sind der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, jährlich eine umfassende Untersuchung und vier routinemäßige Untersuchungen des Trinkwassers zu veranlassen. Entsprechende Analysen von Untersuchungen des Trinkwassers nach Trinkwasserverordnung 2001 liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor.

Bei Nutzung des vorhandenen Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung, also weg vom Brunnen hin zum normalen System, würde dieser Untersuchungsumfang bis auf die Untersuchungspflicht auf Legionellen, § 14 Abs. 3 Trinkwasserverordnung, entfallen. Bei der von dem Träger des Baerwaldbades veranlassten Probennahme am 10.06.2015, Prüfbericht vom 15.06.2015, handelte es sich lediglich um einen Nachtrag zur amtlichen Beckenwasseruntersuchung 2015. Es erfolgte eine Untersuchung der mikrobiologischen Parameter des Füllwassers, jedoch keine Untersuchung nach Trinkwasserverordnung.

 

zu Frage 2: Nein, da die entsprechenden Untersuchungen weder zielführend noch üblich sind. Also Sie haben nach Atem- und Raumluft gefragt, noch mal zur Erinnerung, weder zielführend noch üblich sind und dem Gesundheitsamt ausreichend andere Anhaltspunkte vorlagen, die eine gesundheitsbedenkliche Belastung der Atemluft für die Badegäste belegen. Aus der Wasseroberfläche der Schwimmbecken verdunstet nicht nur Wasser und führt somit zu einer Auffeuchtung der Hallenluft mit der Notwendigkeit des Austausches gegen Außenluft, sondern es finden auch Übergänge von gesundheitlich bedenklichen Desinfektionsnebenprodukten in die Hallenluft statt, die dann von den Badegästen über den Atemweg aufgenommen werden. Einige der Desinfektionsnebenprodukte wie z.B. die Trihalogenmethane, THM, die leicht flüchtig sind und deshalb aus dem Wasser ausgasen, stehen im Verdacht, karzinogen, also krebserregend zu wirken. Aufgrund dieser glichen Wirkung wird die THM-Konzentration im Beckenwasser mit einem oberen Wert, Versorgewert versehen.

In Auswertung der Ergebnisseder amtlichen Untersuchung des Beckenwassers wurden in den Jahren 2013 und insbesondere 2014 festgestellt, dass der THM-Gehalt bei beiden Becken jeweils den dafür festgelegten DIN-Normen 19643 für Beckenwasser festgelegten oberen Wert beträchtlich übersteigt. Die Minderung der Schadstoffkonzentration in der Hallenluft muss u.a. auch von der raumlufttechnischen Anlage bewirkt werden. Das heißt, während der Badebetriebszeit ist auch ein Außenluftanteil nicht nur zur Entfeuchtung der Hallenluft, sondern zur Verdünnung der Schadstoffkonzentration notwendig. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und eigener Ermittlungen wurde die raumlufttechnische Anlage aus Kostengründen nur im Umluftbetrieb gefahren, welches in dem Konzept zur energetischen Sanierung des Denkmalensembles Baerwaldstraße 2012 / 2014 und durch einen Mitarbeiter der Firma Theodor Bergmann bestätigt wurde.

Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes ist anzunehmen, dass der ausschließliche Umluftbetrieb dieser Anlage zu dem derzeitig baulichen Zustand des Gebäudes Feuchtigkeitsschäden, Farbabblätterungen, Schimmelbefall, Rostanhaftungen maßgeblich beigetragen hat. 

 

zu Frage 3: Bezugnehmend auf die Bescheide des Gesundheitsamtes vom 26.03.2015 und 22.05.2015 sind insbesondere noch folgende Auflagen vor einer möglichen Wiederaufnahme des Schwimm- und Badebetriebes umzusetzen:

1.               Nachweis und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes der raumlufttechnischen Anlage. Ein Konzept, wie der Betreiber künftig eine ausreichende Be- und Entlüftung in beiden Schwimmhallen, Umkleiden, Duschen und WCs gewährleisten will, liegt bisher nicht vor. Der alleinige Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anlage reicht dazu nicht aus. Es muss dargelegt werden, wie die Anlage zukünftig betrieben wird, um die Gesundheitsgefahren zu beseitigen und die Anforderungen der Hygiene einzuhalten. Insbesondere fehlen Nachweise, ob und unter welchen Voraussetzungen die Anlage unter Berücksichtigung der vorhandenen Feuchtigkeitsschäden in den Hallen und Räumen in der Lage ist, die aus diesen Schäden und der überfeuchteten Schwimmhallenluft resultierenden Gesundheitsgefahren zu beseitigen.

              Des Weiteren ist durch ein fachliches kompetentes Unternehmen nachzuweisen, dass die Anlage geeignet ist, den erforderlichen Luftaustausch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.

2. Einhaltung der Untersuchungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung. Entsprechende Analysen von Untersuchungen des Trinkwassers liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor.

3.               Erstellung und Vorlage von Hygieneplänen. Aussagefähige Hygienepläne liegen dem Gesundheitsamt noch immer nicht vor.

Danke.

 

Herr Vollmert: Bei manchen Themenkomplexen ergeben sich durch Beantwortung des Bezirksamtes mehr Fragen als Klärungen, deswegen kann ich mit meinen zwei Nachfragen, die mir zustehen nur erstens nachfragen: Wenn keine Luft- und Keimproben durch das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg genommen wurden, trotzdem in schriftlichen Anfragen von einer gesundheitlich bedenklichen Raum- und Atemluft gesprochen wird. Welche Bedenken oder Indizien hat denn das Gesundheitsamt, um sich auf solche Argumentation zu berufen?

Die zweite Nachfrage ist, ein bisschen jetzt vom fachlichen Thema beiseite, aber ist es richtig, dass der Betreiber des Baerwaldbades gegen die Nutzungsuntersagung bzw. Schließung des Baerwaldbades Widerspruch eingelegt hat und wenn ja, wann ist dieser Widerspruch bei Ihnen eingegangen und wie ist der Widerspruch wann beantwortet worden?

 

zu Nachfrage 1: Ich glaube, die erste Frage haben wir in den letzten Woche zu genüge beantwortet.

 

zu Nachfrage 2: Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantwortet, wann es eingegangen ist.

 

Herr Vollmert: Und ist es beantwortet worden?

 

noch zu Nachfrage 2: Das kann ich Ihnen nicht sagen, wann es beantwortet worden ist. Aber ich möchte mal eine Bemerkung machen: Ich frage mich, was Ihre Idee ist, warum wir hier über den Amtsarzt ein Bad schließen sollen. Das ist ja die Unterstellung, die hier in den letzten Monaten letztendlich passiert. Was glauben Sie denn, was der Vorteil ist? Ich kann Ihnen mal sagen, was der Nachteil ist und da sind wir uns alle fünf, auch der sich im Urlaub befindende Stadtrat, einig: Das, was das Bezirksamt auf gar keinen Fall will, auf gar keinen Fall, ist ein Heimfall des Bades. Und wenn das nicht auf die Füße kommt, dann fällt es zurück, weil der Erbbauvertrag nicht erfüllt werden kann. Das heißt unser aller Interesse ist genau das zu verhindern, nämlich dass es zurückfällt und daher ist unser aller Interesse, ich gehe davon aus, dass es unser aller Interesse ist, dass dieses Bad tatsächlich erstens wieder öffnen kann, und zwar ohne die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer zu gefährden und das ist kein Klacks, was ich Ihnen da gerade vorgelesen habe und was wir Ihnen mehrfach dokumentiert haben und vor allen Dingen, und das ist der letzte Hinweis, darüber haben wir nämlich noch gar nicht gesprochen, wie zukunftsfähig das Bad dann auch tatsächlich ist. Das war nämlich nicht besonders wirtschaftlich betrieben in der Vergangenheit, sondern wir haben es einigermaßen über die Klippen gekriegt.

Das heißt also: Wenn das Bad weiterhin als Bad bestehen soll, dann müssen wir uns hier allesamt erstens das hinkriegen, dass das, was an Auflage ist, erfüllt werden kann. Dazu gibt es übrigens eine Arbeitsgruppe und da gibt es auch mehrere Unterstützungsangebote seitens des Bezirksamtes. Und das andere ist, es braucht ein Konzept, das dann auch tatsächlich überlebensfähig ist, weil die Bäderbetriebe, die nehmen das Bad nicht und die Bäderbetriebe haben auch riesige Probleme übrigens immer und immer wieder, das Schulschwimmen zu finanzieren. Jeder Sportstadtrat, ob es Frau Klever war oder Herr Dr. Beckers, rennen in regelmäßigen Abständen zur Senatsverwaltung Sport um hinzukriegen, dass wir diese Finanzierung bekommen. Jetzt hat er gerade ein etwas größeres Zeitfenster. In der Vergangenheit musste sozusagen der Schul- und Sportstadtrat jedes Jahr hinlaufen. Das haben wir Gott sei Dank jetzt nicht mehr so eng.

Also von daher: Es geht darum, dass wir das Bad retten wollen. Dann müssen wir die Auflagen, die ich gesagt habe, auch hinkriegen. Den Widerspruch haben wir noch nicht abgeschickt.

 

Herr Müller: Meine Frage bezieht sich noch mal auf den Widerspruchsbescheid, der ja schon angesprochen wurde. Welche Anstrengungen werden Sie denn jetzt unternehmen, um den Widerspruchsbescheid baldmöglichst an den Betreiber des Baerwaldbades, den TSB Wasserratten e.V. bzw. den Anwalt auszufertigen und mit welchem Zeithintergrund rechnen Sie da?

 

zu Nachfrage 3: Ich glaube, wir müssen uns nicht anstrengen, aber der Betreiber sollte sich anstrengen, dass das, was zu erledigen ist, auch erledigt wird. Die Anstrengung des Bezirksamtes liegt in erste Linie darin, die Betreiber dahingehend auch zu unterstützen. Und ob das diese Woche ist, wir haben uns am Dienstag noch mal darüber unterhalten letztendlich und wir werden mit Dr. Pitzing da noch mal abschließend eine Rücksprache halten und dann geht der Widerspruch raus.

 

Frau Schmidt-Stanojevic: Ich habe vielleicht noch mal eine Nachfrage für diese Belüftungsanlage im Baerwaldpark und da würde mich interessieren, habe ich Sie da vorhin richtig verstanden, dass ein großes Problem die Be- und Entlüftungsanlage im Baerwaldbad ist, weil ja schon in dem Gutachten zur energetischen Sanierung das genannt worden ist und dass eigentlich diese Anlage ausgewechselt werden müsste, um da die Mängel längerfristig abzubauen und zu gewährleisten?

 

zu Nachfrage 4: Ja, die Entlüftungs- und Belüftungsanlage ist ein wichtiges Moment, von daher ist es auch durchaus nachvollziehbar, die Frage zu stellen, wenn die nämlich nicht funktioniert, dann gibt es ein Problem. Ich habe es bereits vorgelesen. Es gibt die Vermutung, dass der vorherige Betreiber die Anlage nur einseitig eingestellt hat und nicht beidseitig, also nicht Be- und Entlüftung, sondern nur sozusagen einen Weg eingeschaltet hat. Das ist eine Vermutung, dass deswegen auch die Schäden entstanden sind.

 

 
 

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