Drucksache - DS/1783/IV  

 
 
Betreff: Gestaltung des Fraenkelufers
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie weit steht die Planung bezüglich des Fraenkelufers inzwischen fest (bzgl. Längsparken, Breite der Fahrbahn, Anzahl der Stellplätze für PKW und Fahrräder, Fussgängerüberwege, getrennten Fahrrad- und Fussgängerwegen.)?

 

  1. Wurde im aktuellen Entwurf eine Zunahme des Radverkehrs in den nächsten Jahren eingeplant?

 

  1. Wurde in der aktuellen Planung berücksichtigt an welchen Stellen die Feuerwehr eine Straßenbreite von 5,50m oder entsprechend große Flächen für Löscharbeiten benötigt?

 

Nachfragen:

 

  1. Gibt es einen Termin für eine weitere Bürgerbeteiligung (oder ist diese bereits abgeschlossen)?

 

  1. Welche Schlussfolgerungen wurden vom Bezirksamt aus dem Verlauf des Bürgerbeteiligungsverfahren bezüglich der Planung weiterer zukünftiger Beteiligungsverfahren gezogen?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 24.06.15

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie weit steht die Planung bezüglich des Fraenkelufers inzwischen fest (bzgl. Längsparken, Breite der Fahrbahn, Anzahl der Stellplätze für PKW und Fahrräder, Fussgängerüberwege, getrennten Fahrrad- und Fussgängerwegen.)?

 

Die Planung wird derzeit in zwei Varianten hinsichtlich der Stellplätze und der durchgängigen Befahrbarkeit der Fahrbahn für die Feuerwehr überarbeitet. Alle anderen Planungsdetails bleiben erhalten. Über die aktuelle Planung wird nach der Überarbeitung informiert.

 

2. Wurde im aktuellen Entwurf eine Zunahme des Radverkehrs in den nächsten Jahren eingeplant?

 

Die Erweiterung der bestehenden Promenade ist als Mischfläche für einen gemeinsam genutzten  Geh- und Radweg geplant. Die neue Breite beträgt 7,80m einschließlich eines Sicherheitsabstandes von 0,75cm. Gemäß Ausführungsvorschriften zu §7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege AV  ist für einen selbständig geführten gemeinsamen Geh- und Radweg eine Breite von 4,0m zuzüglich eines Sicherheitsstreifens von 0,75m erforderlich. Da die Promenade eine öffentliche Grünfläche ist, stellen die zitierten Vorschriften nur eine Orientierung dar, zeigen aber auf, dass alle derzeit gängigen Vorschriften für die Anlagen von Geh- und Radwegen erllt sind und der Weg in einer ausreichenden Breite geplant ist.

 

3. Wurde in der aktuellen Planung berücksichtigt an welchen Stellen die Feuerwehr eine

Straßenbreite von 5,50m oder entsprechend große Flächen für Löscharbeiten benötigt?

 

Die Planung wurde mit der Feuerwehr im April 2015 abgestimmt und entsprechend den Hinweisen überarbeitet. Eine durchgängige Befahrung durch die Feuerwehr mit einer Breite von 5,50m ist nun planerisch festgelegt. Der überarbeitete Entwurf wird im Rahmen der Genehmigungsplanung (LP4) der Feuerwehr zur Genehmigung vorgelegt.

 

Nachfragen:

 

1. Gibt es einen Termin für eine weitere Bürgerbeteiligung (oder ist diese bereits abgeschlossen)?

 

Die Bürgerbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bürger werden über die aktuellen Änderungen der Planung weiterhin informiert. In welcher Form und wann die nächste Information der Bürger zum Stand der Planung erfolgt, ist noch nicht festgelegt.

 

2. Welche Schlussfolgerungen wurden vom Bezirksamt aus dem Verlauf des Bürgerbeteiligungsverfahren bezüglich der Planung weiterer zukünftiger Beteiligungsverfahren gezogen?

 

Das Beteiligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Während des bisherigen Verfahrens wurden die Bürger umfassend informiert und beteiligt. Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt keine Veranlassung zum jetzigen Zeitpunkt Schlussfolgerungen zum Verfahren zu ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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