Drucksache - DS/1775/IV  

 
 
Betreff: Es wird eng an den Schulen - Auf welche Flächen kann das Bezirksamt noch zurückgreifen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Auf welche bezirkseigenen Flächen könnte das Bezirksamt in den Schulregionen III bis VIII noch zurückgreifen, sollte nach 2019 der Bedarf nach Grund- bzw. Oberschulplätzen weiterhin steigen und durch die bereits in Realisierung befindlichen oder geplanten Maßnahmen nicht abgdeckt werden können?

 

2. Auf welche Flächen im Eigentum des Landes Berlin (z.B. Senatsverwaltungen, landeseigene Unternehmen wie BIM u.a.) nnte das Bezirksamt in den Schulregionen III bis VIII noch zurückgreifen, sollte nach 2019 der Bedarf nach Grund- bzw. Oberschulplätzen weiterhin steigen und durch die bereits in Realisierung befindlichen oder geplanten Maßnahmen nicht abgdeckt werden können?

 

3. Wie kann das Bezirksamt die unter 1. und 2. aufgeführten Flächen planungsrechtlich für die zukünftige Schulnutzung sichern?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                        02.07.2015

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat                                         

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Auf welche bezirkseigenen Flächen könnte das Bezirksamt in den Schulregionen III bis VIII noch zurückgreifen, sollte nach 2019 der Bedarf nach Grund- bzw. Oberschulplätzen weiterhin steigen und durch die bereits in Realisierung befindlichen oder geplanten Maßnahmen nicht abgedeckt werden können?

 

  1. Auf welche Flächen im Eigentum des Landes Berlin (z.B. Senatsverwaltungen, landeseigene Unternehmen wie BIM u.a.) könnte das Bezirksamt in den Schulregionen III bis VIII noch zurückgreifen, sollte nach 2019 der Bedarf nach Grund- bzw. Oberschulplätzen weiterhin steigen und durch die bereits in Realisierung befindlichen oder geplanten Maßnahmen nicht abgedeckt werden können?

 

Zu 1. und 2.

 

Aus Sicht des Schulamtes bestehen noch folgende Erweiterungsmöglichkeiten an bestehenden Standorten:

 

In der Schulregion III steht nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Hauptgebäude der e.o.plauen-Grundschule das Haus II für weitere Planungen im Rahmen der wachsenden Stadt (Behala) zur Verfügung.

 

In der Schulregion VIII können zusätzliche Bedarfe durch die Aufstellung von Modularen Ergänzungsbauen und Dachausbauten geschaffen werden- Darüber hinaus werden gegenwärtig am Standort der Rosa-Parks-Grundschule Räume für die Schulpraktischen Seminare genutzt, welche einer gesamtstädtischen Betrachtung

 

Zusätzliche Flächen sind im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes nicht vorhanden.

 

Aufgrund der vom Abgeordnetenhaus von Berlin sowie dem Berliner Senat verfolgten landesweiten Beschränkung auf den, für fachliche Zwecke erforderlichen Immobilienbestand sowie die hierdurch bedingte Abgabe von nicht mehr benötigten bezirklichen Grundstücken zur Vermarktung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & KG bzw. die BIM und dem zunehmenden Kostendruck stehen dem Bezirk kaum freie und fachlich ungenutzte Liegenschaften zur Verfügung.

 

Im Rahmen des von Senat und Abgeordnetenhaus beschlossenen Konzeptes zur "transparenten Liegenschaftspolitik" werden demnächst alle Grundstücke des Landes Berlin - unabhängig davon, in welchem Fachvermögen (Senat, Bezirk) sich diese befinden - einer Clusterung unterzogen.

Das Konzept benennt als Eckpunkte für den Umgang mit Landesliegen­schaften

 

  • eine zukunftsorientierte Bestandsaufnahme, präzisiert dahin, dass die bestehenden und zu erwartenden Aufgaben der Daseinsvorsorge dabei zu klären sind, und

 

  • eine preisorientierte Betrachtung, die den haushaltsrechtlichen Vorgaben folgt.

 

Das Bezirksamt erwartet durch die Clusterung der Liegenschaften im Bezirk auch die mögliche Aktivierung bislang nicht genutzter Flächen zur Deckung von Fachbedarfen, insbesondere Bedarfe wie z.B. für Schulen, zusätzliche Kitastandorte oder aber auch für Sportstätten.

 

In der Bezirksamtsitzung am 07.07.2015 wird das Thema zusammen mit den Amtsleitungen besprochen.

 

Federführend zuständig aus bezirklicher Sicht ist der Bereich Facility Management.

unterliegen.

 

 

  1. Wie kann das Bezirksamt die unter 1. und 2. aufgeführten Flächen planungsrechtlich für die zukünftige Schulnutzung sichern?

 

entfällt

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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