Drucksache - DS/1624/IV  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand zur ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (z.B. bzgl. Kosten, Gerichtsverfahren, Gemeinschaftsunterkunft etc.)?
  2. Warum wurde in der Beantwortung der mündlichen Anfrage zur GHS im Februar 2015 nicht über bevorstehende Bauarbeiten zur Vorbereitung der Reduzierung des Wachschutzeinsatzes informiert?
  3. Sind Pressebereichte zutreffend, wonach sich die Dauer der bei Gericht anhängigen Verfahren u. a. deshalb verlängert, weil das Bezirksamt sehr lange Zeit benötigte, um eine Stellungnahme aus Sicht des Bezirksamtes zu übersenden? 

Nachfragen:

  1. Wie hoch ist die Zahl der Personen in der ehemaligen GHS, die keinen Aufenthaltsstatus haben, der sie zum Verbleib in Berlin und zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen berechtigen würde?
  2. Welche erkenntnisse hat das bezirksamt bezüglich des kürzlichen Brandes auf dem Gelände der ehemaligen Gerhard-Hauptmann-Schule?

 

 

 

 

Beantwortung: Frau Bohrkamp

 

zu Frage 1: In Bezugnahme zu Ihrer letzten mündlichen Anfrage im Februar, ergänze ich die Mehrausgaben für die Gerhart-Hauptmann-Schule um zwei zusätzliche Wachschutzrechnungen, einmal für den Zeitraum Januar und für den Zeitraum Februar. Das waren im Januar 98.000,00 EUR, im Februar 91.000,00 EUR. Alle weiteren Kosten sind erst mal identisch geblieben. So was wie Energiekosten berechnen wir nicht monatlich, sondern es sind Abschlagszahlungen. Da jetzt Prognosen zu machen, halte ich nicht für valide, da macht es Sinn, dann tatsächlich im Sommer noch mal nachzufragen, dass wir da die konkreten Zahlen nachliefern, aber ich denke, das sind die beiden Hauptposten. Weitere größere Ausgaben jenseits des laufenden Betriebes kamen nicht dazu.

Ansonsten ist der Sachstand so, dass es ein fertiges Konzept gibt für Gemeinschaftsunterkünfte und Projekträume in der Gerhart-Hauptmann-Schule, welches federführend von der Diakonie entwickelt wurde mit Stadtbau und dass diese Gemeinschaft dieses Konzept im Grunde auf Halbe liegt, bis die Gerichte entschieden haben. Wir haben zudem vorbereitet, dass schnellstmöglich ein Bausubstanz- und ein Bauwertgutachten durchgeführt werden können, damit wir auch den Erbbaupachtvertrag abschließen können, sobald die Gegebenheiten da sind und warten an dieser Stelle ab.

Damit komme ich zum Punkt Gerichtsverfahren: Es gibt noch keinen genannten Termin. Alle Unterlagen liegen dem Gericht vor. Die Gegenseite hat Akteneinsicht beantragt, hat eine Stellungnahme gemacht. Jetzt erfolge eine Gegenstellungnahme von uns und wenn Sie nächsten Monat wieder die gleiche Frage stellen, hoffe ich, noch mehr berichten zu können zu Ihrer Frage 1.

 

zu Frage 2: Die Möglichkeiten und die Wirkung von weiteren nicht wirklich Bauarbeiten, sondern Sicherungsarbeiten wurden erst im März abschließend evaluiert und deswegen wurde auch erst im März beschlossen, diese durchzuführen und den Auftrag rauszugeben, weil wir natürlich abwägen, was sind einmalige Investkosten und was sind laufende Ausgaben beim Wachschutz, so dass erst im März die Entscheidung gefallen ist und ich Ihnen deswegen im Februar noch nicht davon berichten konnte, aber da Sie monatlich nachfragen, können wir das ja auch immer aktuell nachholen.

 

zu Frage 3: Das Gerichtsverfahren war ja in der ersten Instanz beim Amtsgericht anhängig und ist jetzt beim Verwaltungsgericht. Der Kollege Dahl kann Ihnen das sicher noch mal mit den juristisch korrekten Fachthermenie erläutern. Beim Verwaltungsgericht sind die Prozesse insofern anders, dass dort der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Beim Amtsgericht wird nur über die vorliegenden Informationen entschieden. Das Verwaltungsgericht lässt sich alle Unterlagen, unsere ganzen Prozessakten, die ganzen Vorläufe aufliefern, prüft die, evaluiert die, hat also viel mehr Unterlagen vor sich, auch die Zusammenstellung. Wie Sie sich erinnern können, waren doch mehrere Stadträtinnen und Stadträte mit diesem Thema befasst. Alle Daten mussten zusammengestellt werden, gesichtet werden, Dopplungen mussten herausgesucht werden. Ich glaube, insgesamt sind drei dicke Ordner rausgekommen, die Herr Basen dann zum Gericht tragen durfte, so dass das einfach mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn beim Amtsgericht eine Forderung aufgeführt worden wäre und eine Gegendarstellung zu den genannten Punkten da ist.

 

zu Nachfrage 1: Der Bezirk hat keine personenstandsrechtliche Prüfung der sich in der Schule befindlichen Personen gemacht. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, welche Personen mit einer Haus-ID welchen konkreten Status haben. Wir haben Pi- mal-Daumen-Schätzung, aber jetzt wird es noch komplizierter. Wir gehen davon aus, dass sich gar nicht mehr alle Personen in der Schule aufhalten und wer rausgegangen ist und geblieben ist, darüber wurde kein Buch geführt.

Vielleicht zu Ihrer Information: Wir haben auch mit dem Gedanken gespielt, so eine Feststellung zu machen, wer ist da überhaupt. Wir haben das mit der Polizei besprochen, weil das ohne Amtshilfe nicht möglich gewesen wäre. Die Polizei hat eine Unterstützung diesbezüglich abgelehnt.

 

zu Nachfrage 2: Vielleicht ein kurzer Exkurs aus dem Wachbericht: Gegen 3.15 Uhr Montagmorgen haben die beiden am Sicherheitstor positionierten, am Haupttor positionierten Sicherheitsmitarbeiter gemeldet, dass es einen Brandsatz gab, vermutlich einen Molotow-Cocktail, der über die Zaunanlage geworfen wurde und an der Fassade des dortigen Nebengebäudes, bei uns bekannt als Pavillon, zu Bruch gegangen ist. Daraufhin hat sich der Brandkörper entzündet und in diesem Wirkungsbereich befanden sich deponierte Sachspenden. Ich habe auf dem Foto einen verkokelten Sessel gesehen, die damit auch in Brand gingen.

Die Sicherheitskräfte haben dann vor Ort mittels Feuerlöschern gelöscht, haben die Polizei informiert, auch die Feuerwehr war zur Begutachtung vor Ort und es wird jetzt ermittelt. Weitere Informationen von der Polizei, in welche Richtung ihre Erkenntnisse gehen, haben wir bis jetzt nicht.  

 

Herr Dahl: Also zunächst will ich nur feststellen, dass ich mich hüten werde, Frau Leese-Hehmke irgendwelche juristischen Nachhilfestunden zu geben, denn sie ist selbst Volljuristin und bestens im Stoff.

Meine Frage bezieht sich auf die Gerichtsverfahren: Gibt es in einem der anhängigen Verfahren inzwischen einen Termin und wann ist der gegebenenfalls.

 

zu Nachfrage 3: Ich habe keinen Termin genannt bekommen. Die Gerichte und die Gegenseite sind weiterhin mit der Prüfung der Akten befasst. Wie gesagt, es gibt Stellungnahmen, die im Pingpong mit diversen Fristen hin und hergehen und ich hoffe mal, dass wir nach Ostern soweit sind.

 

Frau Zinn: Ja, ich wollte was ähnliches fragen wie Herr Dahl: Wenn man jetzt davon ausgeht, dass die Vertreter der Refugees das Verfahren möglichst lang in die Länge ziehen bzw. die Räumung verhindern wollen, wie lange kann es denn jetzt im besten oder schlimmsten Fall dauern, bis Sie die Räumungserlaubnis haben? Gibt es da Schätzungen?

 

zu Nachfrage 4: Dazu gibt es keine Schätzungen. Wir befinden uns ja in einem Vorverfahren. Wenn dieses Vorverfahren endgültig entschieden wird in unserem Sinne, gibt es kein weiteres Verfahren. Wenn das Vorverfahren dazu führt, dass wir in ein Hauptverfahren einsteigen, dann wird es wahrscheinlich länger dauern. Da fehlen mir als Nichtjuristin definitiv die Erfahrungswerte.

 

 
 

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