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Drucksache - DS/1599/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Sport, Finanzen und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das SEZ-Grundstück Standort für ein (neues) Hallen-/Spaßbad der Berliner Bäderbetriebe (BBB) wird. In die dafür nötigen Gespräche sind die BBB miteinzubeziehen. Ziel soll es dabei nicht nur sein, die bezirkliche Planung einer Nutzung des Grundstücks zu Sport- und Erholungszwecken zu sichern. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Stellen die Beschlüsse der BVV zum Erhalt des SEZ als europaweit einzigartiges Denkmal der Baukultur der 1980er Jahre (DS/878/IV und 1410/IV) und zur Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück an das Land Berlin (DS1451/IV) erneut zur Kenntnis zu geben; eine Umsetzung dieser Beschlüsse soll erwirkt werden.
Begründung: Laut aktuellem Bäder-Konzept der BBB besteht in Berlin ein großer Bedarf an neuen Multifunktionsbädern. Der Standort SEZ wäre hierfür aufgrund seiner zentralen Lage, der guten verkehrlichen Anbindung, seiner Größe und der Außenbereiche in Richtung des Volksparkes nahezu perfekt. Er böte laut einer bezirklichen Studie zur Entwicklung des Sport- und Erholungszentrums ein beträchtliches Besucherpotenzial. Zudem wurde der Standort bereits früher zu Fitness-, Sport- und Erholungszwecken genutzt; insofern könnte mit einem neuen Multifunktionsbad im Baudenkmal SEZ an eine lange Tradition angeknüpft werden.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport
Sport 06.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Sport, Finanzen und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das SEZ-Grundstück Standort für ein (neues) Hallen-/Spaßbad der Berliner Bäderbetriebe (BBB) wird. In die dafür nötigen Gespräche sind die BBB miteinzubeziehen. Ziel soll es dabei nicht nur sein, die bezirkliche Planung einer Nutzung des Grundstücks zu Sport- und Erholungszwecken zu sichern. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Stellen die Beschlüsse der BVV zum Erhalt des SEZ als europaweit einzigartiges Denkmal der Baukultur der 1980er Jahre (DS/878/IV und 1410/IV) und zur Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück an das Land Berlin (DS1451/IV) erneut zur Kenntnis zu geben; eine Umsetzung dieser Beschlüsse soll erwirkt werden.
BVV 20.05.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Sport, Finanzen und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das SEZ-Grundstück Standort für ein (neues) Hallen-/Spaßbad der Berliner Bäderbetriebe (BBB) wird. In die dafür nötigen Gespräche sind die BBB miteinzubeziehen. Ziel soll es dabei nicht nur sein, die bezirkliche Planung einer Nutzung des Grundstücks zu Sport- und Erholungszwecken zu sichern. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Stellen die Beschlüsse der BVV zum Erhalt des SEZ als europaweit einzigartiges Denkmal der Baukultur der 1980er Jahre (DS/878/IV und 1410/IV) und zur Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück an das Land Berlin (DS1451/IV) erneut zur Kenntnis zu geben; eine Umsetzung dieser Beschlüsse soll erwirkt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
StadtQM 18.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.11.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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