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Drucksache - DS/1580/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie hoch ist prognostisch der zusätzliche Bedarf in Kindertagesstätten in Friedrichshain-Kreuzberg durch die Anhebung des Einschulungsalters? 2. Welche Potenziale in Bezug auf vorhandene öffentliche Gebäude und Flächen (Bezirk, Senat, Lifo, BIM, etc.) sieht das Bezirksamt derzeit, die sich für eine Herrichtung/Bebauung zum Zweck der Kindertagesbetreuung eignen? 3. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, größere Unternehmen mit Sitz in Friedrichshain-Kreuzberg über die Möglichkeiten der Integration von Kindertagesstätten (im Falle der Eignung von Gebäuden und Freiflächen) in ihren Gebäuden zu informieren?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 3. März 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es gibt derzeit noch keine Neuregelung des Einschulungsalters in Berlin. Berechnungen hierzu können erst erfolgen, wenn hier eine Entscheidung gesetzlich verankert wurde. Nach unserem Kenntnisstand (der Presse entnommen) wird es eine Neuregelung erst ab dem Schuljahr 2017/18 geben.
In die fortlaufende Kitaentwicklungsplanung fließen neben der möglichen Veränderung des Einschulungsalters auch die Entwicklung der Kinderzahlen, die Erhöhung von Betreuungsquoten etc. ein. Bestandteil der jährlichen Fortschreibung der Kitaentwicklungsplanung sind diverse gesicherte Planungen und Planungsoptionen, um hier auf Veränderungen reagieren zu können.
Aktuell prüft das Jugendamt 4 Liegenschaften, die für eine mögliche Nutzung bzgl. Tagesbetreuungsangebote in Frage kommen könnten.
Prüfung der Einordnung einer Kita an folgenden Standorten:
Bei sich entwickelnden Bedarfen prüft das Jugendamt außerdem alle Möglichkeiten, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu entsprechen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Planungen im Zusammenhang mit Wohnungsbauvorhaben und im Rahmen städtebaulicher Verträge. Möglichkeiten der Träger, bei Bedarf Erweiterungsbauten auf vorhandenen Kitagrundstücken zu errichten sind ebenfalls einfließende Planungsoptionen. Dazu gehört auch eine enge Abstimmung mit dem Kita-Eigenbetrieb (z.B. Erweiterungsbau Lobeckstr. 11 und Kochstr. 8) sowie den benachbarten Bezirken.
Dies war in der Vergangenheit nicht erforderlich. In der Regel treten die Firmen an uns heran, wenn sie betriebsnahe Kitaplätze einrichten wollen. Hier werden sie in jedem Fall vom Jugendamt beraten. Derzeit gibt es z.B. Erweiterungspläne der Kita im Aufbau-Haus, bei der eine Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt erfolgt.
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