Klarstellung barrierefreie Wahllokale

Pressemitteilung vom 24.05.2024

In einem Pressebericht des rbb wurden gestern Anzahl und Anteil barrierefreier Wahllokale für die am 9. Juni 2024 anstehende Europawahl ausgewiesen. In den veröffentlichten Zahlen waren auch die Daten der Briefwahllokale, in denen am Wahltag jedoch keine Stimmabgaben erfolgen, enthalten. Für eine aussagekräftige Zusammenschau der Wahllokale im Blick auf ihre Barrierefreiheit ist jedoch eine Eingrenzung auf die Urnenwahllokale zielführend. Nur dort findet am Wahltag die Stimmabgabe durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger statt.

Im der Pressemitteilung angehängten PDF-Dokument finden Sie eine bezirksweise Aufstellung der Wahllokale zur Europawahl nach Ihrer Barrierefreiheit.

Für die Auswahl und Einrichtung von Wahllokalen sind eine Reihe von Faktoren einzubeziehen. Neben der hohen Bedeutung der Barrierefreiheit sind beispielsweise auch die Erreichbarkeit (geografische Nähe) und die Verfügbarkeit landes- bzw. bezirkseigener Immobilien Kriterien für die Wahllokalplanung. Die überwiegende Mehrzahl der Wahllokale befindet sich in öffentlichen Gebäuden. Wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ist auch der barrierefreie Umbau von Schulen und Ämtern ein Vorhaben, das nicht abgeschlossen ist Die Bezirkswahlämter berücksichtigen bei Ihrer Planung die Barrierefreiheit als ein sehr starkes Kriterium.

Was bedeutet das für die Wählerinnen und Wähler für den Wahltag? Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Mobilitätseingeschränkte Personen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, sollten einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein ist es zum einen möglich per Brief zu wählen. Zum anderen besteht damit auch die Möglichkeit in einem anderen geeigneten Wahllokal innerhalb des Bezirks, für den der Wahlschein ausgestellt ist, die Stimme abzugeben. Für die Suche nach einem anderen geeigneten barrierefreien Wahllokal kann die Wahllokalsuche, die auf der Website des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen bereitgestellt ist, genutzt werden. Dort sind auch die Kriterien für barrierefreie Wahllokale und für Wahllokale, die als „barrierefrei mit Hilfsperson“ ausgewiesen sind, detailliert aufgeführt. Bei der Suche nach einem geeigneten barrierefreien Wahllokal können zudem auch die Bezirkswahlämter des Wohnbezirks behilflich sein.

Weitere Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

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Anlage: Wahllokale zur EU-Wahl 2024 nach Kategorie der Barrierefreiheit

  • Anlage zur Pressemitteilung „ Klarstellung barrierefreie Wahllokale“

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