Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Bezirk Neukölln beim Erwerb der Jansastraße 12 unterstützt. Damit wurde mit Hilfe des Senats der dritte Vorkaufsfall seit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 (BVerwG 4 C 1.20) realisiert. Da die kaufende Gesellschaft nicht bereit war, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, hat das Bezirksamt Neukölln sein Vorkaufsrecht für das Grundstück Jansastraße 12 zu Gunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ausgeübt. Das Grundstück umfasst 22 Einheiten und liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Reuterplatz“.
In einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bezirksamt Neukölln hat sich die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH verpflichtet, neben dem üblichen Verzicht auf die Begründung von Wohnungseigentum und nur eingeschränkter, sozialverträglicher Modernisierung, die rechtswidrige gewerbliche Nutzung zu unterbinden und die ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Grundrissänderungen zurückzubauen, sowie die betroffenen Wohnungen einer regulären Vermietung nach dem Berliner Mietspiegel zuzuführen.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Durch den Vorkauf der Jansastraße 12 konnten wir die Mieterschaft vor Verdrängung schützen und ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch von Wohnraum setzen. Auch wenn der Vorkauf von Immobilien weiterhin aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben eine Ausnahme darstellt, zeigt der vorliegende Fall, dass Berlin konsequent gegen Geschäftsmodelle vorgeht, die illegale bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen vorsehen, mit denen Berlin systematisch bezahlbarer Wohnraum entzogen wird.“
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat von Neukölln: „Ich freue mich über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Vorkauf sendet ein wichtiges Zeichen an den Markt: Häuser kaufen, illegal umbauen und dann gewerblich vermieten, funktioniert in Neukölln nicht. Mein Dank gilt den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen sowie der STADT UND LAND, die nun das Haus wieder auf Vordermann bringen und regulär vermieten wird.“