Ein Großteil der auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen hat direkt oder indirekt Einfluss auf die Berliner Interessen und wirkt sich nahezu auf alle Verwaltungsbereiche des Landes aus. Für die Umsetzung von Politik und Recht im Land Berlin als Teil der EU ist daher eine hohe Europakompetenz bei den Beschäftigten der Berliner Verwaltung eine wichtige Voraussetzung.
Aus diesem Grund hat der Berliner Senat im März 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Europakompetenz der Beschäftigten in der Berliner Verwaltung beschlossen. Darin verpflichten sich alle Senatsverwaltungen und Bezirke, die Europakompetenz ihrer Mitarbeitenden mit geeigneten Maßnahmen zu fördern. Zu diesen Maßnahmen zählen im Wesentlichen Fortbildungen und Fremdsprachen, Abordnungen, Entsendungen und Hospitationen. Die Senatsverwaltung nutzt vor allem das Berliner Hospitationsprogramm „Europäischer Verwaltungsaustausch“, um ihren Mitarbeitenden das Lernen von anderen Stadtverwaltungen in Europa zu ermöglichen.