Europapolitik bestimmt die Arbeitsschwerpunkte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in vielerlei Hinsicht: So betreffen einzelne europäischen Verordnungen und Richtlinien auch Aspekte der Stadtentwicklung, des Bauens und des Wohnens und wirken sich auf die Arbeit der Senatsverwaltung aus. Neben verbindlichem EU-Recht beeinflussen aber auch europäische Strategien, Leitlinien und Förderprogramme die Arbeit des Hauses und machen europäisches Handeln erforderlich.
Dieser Verantwortung kommt die Senatsverwaltung nach: Sie verfolgt die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene und bringt sich in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es wichtig, dass die Berliner Interessen angemessen berücksichtigt werden, denn die meisten europäischen Rechtsakte werden in den Regionen und Kommunen umgesetzt und vollzogen. Sie müssen deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein. Unterstützt wird die Senatsverwaltung dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel.