Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat beschlossen, den Bebauungsplan 1-40ba-1 im Bezirk Mitte zu teilen. Mit dieser Entscheidung wird das bereits im Jahr 2005 vom Senat bestätigte „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer: Dokumentation, Information und Gedenken“ im Bereich der Bernauer Straße planungsrechtlich gesichert. In weiten Teilen konnte das städtebauliche Konzept der mäanderförmigen Bebauung bereits umgesetzt werden. Auch der ehemalige, jetzt öffentlich zugängliche Postenweg ist größtenteils realisiert und in den Gedenkort integriert. Der Beschluss wurde im heutigen Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„An der Bernauer Straße wurde der zentrale Gedenkort Deutschlands zur Erinnerung an die Berliner Mauer realisiert. Es ist der einzige Ort in Berlin, an dem ein Abschnitt der Grenzanlagen mit allen Einrichtungen und Sperrelementen erhalten geblieben ist. Mit der Teilung des Bebauungsplanes wird dieser wichtige Gedenkort dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Gleichzeitig kann die behutsame Wohnbebauung der vier unbebauten Grundstücke zwischen der Brunnenstraße und Schwedter Straße ermöglicht werden.“
In Zukunft wird für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Schwedter Straße, Kremmener Straße und Wolliner Straße im Bezirk der Bebauungsplan 1-40ba-1a aufgestellt. Für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Wolliner Straße, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wolliner Straße 49, Swinemünder Straße 20, Swinemünderstraße 110, Ruppiner Straße 7 und Ruppiner Straße gilt dann der Bebauungsplan 1-40ba-1b.
Über die im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit wird rechtzeitig informiert.
Die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes finden Sie hier: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/