Notfallmedizin

Bildausschnitt mit zwei Notarztwagen

Die Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen ruht auf drei Säulen: Erste Hilfe, präklinische Notfallrettung und klinische Notfallmedizin. Diese Seite stellt die gesetzlichen Grundlagen der Notfallversorgung in Berlin vor.

Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Relevant im Teil 5 Landeskrankenhausgesetz sind § 21 mit Regelungen zur Aufnahme im Krankenhaus und § 27 für die Notfallversorgung.

Rettungsdienstgesetz Berlin (RDG)

Das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin regelt den Rettungsdienst in der Hauptstadt. Der Rettungsdienst umfasst sowohl die Notfallrettung als auch den Krankentransport.

Notarztdienstverordnung (NADV)

Die Notarztdienstverordnung regelt gemäß § 7 RDG die Organisation, Durchführung, Qualitäts- und Ausstattungsstandards sowie die Finanzierung des Notarztdienstes.

Krankenhaus-Verordnung (KhsVO)

Relevant für die Notfallversorgung sind insbesondere die §§ 31-34 sowie § 44 der Krankenhausverordnung zur Aufnahme im Krankenhaus.

Unterbringung von psychisch kranken Menschen

Die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit hat ein Rundschreiben zur Unterbringung von psychisch Kranken veröffentlicht. Darin werden die örtlichen Zuständigkeiten der zur Aufnahme von psychisch kranken Menschen verpflichteten Krankenhäuser im Land Berlin abgebildet.

Hinweis: Für psychisch erkrankte Notfallpatientinnen und Notfallpatienten ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz außerhalb Berlins ist das Krankenhaus zur Unterbringung verpflichtet, in dessen örtlicher Zuständigkeit die Patientin oder der Patient aufgefunden wird (Einsatzstelle). Die aktuelle örtliche Zuordnung kann dem o.g. Rundschreiben entnommen werden. Im Übrigen gilt auch für psychiatrische Notfallpatientinnen und -patienten die Aufnahmeverpflichtung gemäß Krankenhausverordnung (§ 32 Krankenhaus-Verordnung).

Für körperlich erkrankte oder verletzte Patientinnen und Patienten ohne festen Wohnsitz oder ohne Wohnsitz in Berlin gibt es keine Sonderregelung. Das bedeutet, dass für den Rettungsdienst die Auswahl der nächstgelegenen und geeigneten Gesundheitseinrichtung als Zuweisungsziel gemäß Rettungsdienstgesetz gilt. Für eigenständig die Zentralen Notaufnahmen aufsuchende Patientinnen und Patienten gilt die freie Arztwahl.

Weiterführende Informationen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notdienste und Notfallnummern

Übersicht über Notdienste in Berlin mit Telefonnummern, Hinweise zur Meldung eines Notfalls, und Notfall-Fax für Gehörlose und Ertaubte zum Herunterladen. Weitere Informationen

Versorgung im Krankenhaus

Stationäre und ambulante Versorgung in den Berliner Krankenhäusern

Stationäre und ambulante Versorgung in den Berliner Krankenhäusern mit Links zu Krankenhaussuche, Leistungs- und Serviceangeboten. Weitere Informationen

Rettungsdienst

Krankenhausplan des Landes Berlin

Krankenhausplan des Landes Berlin mit Angaben zum Gegenstand des Plans und seinen rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen