Stationäre und ambulante Versorgung in den Berliner Krankenhäusern

Versorgung im Krankenhaus

Einige Krankheiten erfordern eine aufwändige Behandlung, ständige Beobachtung und Pflege. Solche Leistungen können teilweise nur in Krankenhäusern erbracht werden, die über das entsprechende Fachpersonal sowie die erforderlichen Räumlichkeiten und medizinisch-technischen Geräte verfügen. Die Behandlung im Krankenhaus erfolgt normalerweise stationär. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Krankenhäuser aber auch ambulante Leistungen anbieten, zum Beispiel bei der Behandlung seltener Krebsarten.

Krankenhaustypen in Berlin

Plankrankenhäuser und Universitätskliniken: Diese Krankenhäuser sind in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen. Das bedeutet, dass die Kosten für notwendige Behandlungen in diesen Krankenhäusern von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen werden.

Nicht in den Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommene Krankenhäuser: Gesetzliche Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, Behandlungskosten dieser Krankenhäuser zu übernehmen.

Sonderkrankenhäuser: Diese Krankenhäuser stehen nicht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. In Berlin zählen das Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten und das Krankenhaus des Maßregelvollzugs zu den Sonderkrankenhäusern. Auch der von der Zivilbevölkerung nicht nutzbare Teil des Bundeswehrkrankenhauses ist in diese Kategorie einzuordnen.

Berliner Krankenhäuser: Listen und Suchen

  • Berliner Krankenhausverzeichnis
    Krankenhaussuche nach regionalen und Qualitätskriterien, nach Krankheitsbildern sowie nach Struktur- und Leistungsdaten als Service der Berliner Krankenhäuser und der Berliner Krankenhausgesellschaft

Ambulante Versorgung im Krankenhaus

In bestimmten Fällen können Krankenhäuser auch ambulante Leistungen erbringen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 wurde die bis dahin geltende Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in § 116b des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt.

Sowohl niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte als auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können schwere oder besondere Verläufe von seltenen Krankheiten mit wenigen Fällen ambulant behandeln. Gleiches gilt für Krankenhäuser, die unter denselben Anforderungen agieren.

Weiterführende Informationen

Rettungsdienst

Krankenhausplan des Landes Berlin

Informationen zum Krankenhausplan des Landes Berlin mit Angaben zum Gegenstand des Plans und seinen rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen

Betten in einem modernen Krankenhaus

Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Interne und externe Qualitätssicherung der Berliner Krankenhäuser zur Kontrolle und Sicherstellung der Behandlungsqualität. Weitere Informationen

Intensivstation

Medizinische Versorgungskonzepte

Damit allen Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung zukommt, erarbeiten die Berliner Krankenhäuser gemeinsam medizinische Versorgungskonzepte. Weitere Informationen