Grundsatzfragen des Krankenhausrechts

Krankenhausrecht

Der Bereich Krankenhauswesen der Senatsverwaltung für Gesundheit bearbeitet Grundsatzfragen des Krankenhausrechts. Dabei geht es im Wesentlichen um Gesetzgebungsverfahren und die wirtschaftliche Absicherung der Krankenhäuser in Berlin.

Gesetzgebung und Europarecht

Die Senatsverwaltung erarbeitet Landesgesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die für die Strukturen, den Betrieb und die Finanzierung von Krankenhäusern im Land Berlin notwendig sind. Außerdem vertritt sie bei Gesetzesvorhaben des Bundes die Landesinteressen Berlins in den Ausschüssen des Bundesrats. Darüber hinaus wird auch das Europarecht im Bereich der Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern immer wichtiger.

Finanzierungsgrundlagen

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser wird über das Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt. Sie basiert auf zwei Grundlagen: der Förderung von Investitionskosten durch die Länder sowie der Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenkassen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach § 14 des Krankenhausentgeltgesetzes und § 20 der Bundespflegesatzverordnung über die Genehmigung des landesweit geltenden Basisfallwertes, die Vereinbarungen für die einzelnen Krankenhäuser sowie die Festsetzungen der Schiedsstelle.

Bund-Länder-Gremien und Bund-Länder-Austausch

In der Gesundheitsministerkonferenz, der Amtschefkonferenz, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden und der Länderarbeitsgruppe Krankenhauswesen werden krankenhausrelevante Themen behandelt und die Länderinteressen erörtert. Der fachliche Länderaustausch thematisiert Fragen der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung des Krankenhausförderrechts, des Krankenhausfinanzierungsrechts und des Krankenhausentgeltrechts.

Investitionsfinanzierung

§ 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ermöglicht den Ländern, Investitionen durch leistungsorientierte Investitionspauschalen zu fördern. Im Auftrag der Vertragsparteien auf Bundesebene hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 2010 damit begonnen, bundeseinheitliche Investitionsbewertungsrelationen (IBR) zu entwickeln und zu kalkulieren. Die IBR bilden den jeweiligen Wert des Investitionsaufwandes für stationäre Krankenhausbehandlungen ab. Im Jahr 2015 hat das Institut erstmals einen Katalog bundeseinheitlicher Investitionsbewertungsrelationen vorgelegt, der jährlich aktualisiert wird.

Fachliches Beteiligungscontrolling

Das Land Berlin ist alleiniger Gesellschafter der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH. In diesem Zusammenhang sind das fachbezogene Beteiligungscontrolling sowie die Vorbereitung des für Gesundheit zuständigen Senatsmitglieds für die Aufsichtsratssitzungen wesentliche Aufgaben.

Weiterführende Informationen

Sozialgesetzbuch

Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Vorschriften für die Bewirtschaftung der Berliner Krankenhäuser. Weitere Informationen

Betten in einem modernen Krankenhaus

Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Interne und externe Qualitätssicherung der Berliner Krankenhäuser zur Kontrolle und Sicherstellung der Behandlungsqualität. Weitere Informationen

Statistik online

Transparenzdaten: Leistungsvergleich der Berliner Krankenhäuser

Die Transparenzdaten ermöglichen einen Leistungsvergleich für ausgewählte Behandlungen in den Krankenhäusern der Stadt Berlin. Weitere Informationen