Die Ausstellung des Kita-Gutscheins für aus der Ukraine geflüchtete Kinder soll unbürokratisch und ohne besondere Hürden erfolgen. Darauf weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einem aktuellen Trägerschreiben hin. Die Kita-Träger, die sich sehr solidarisch mit den Geflüchteten zeigen, werden die im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis ausgewiesen Plätze nutzen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darüber hinaus, zunächst befristet bis Ende Juni, vereinfachte Möglichkeiten zur Belegung über die Betriebserlaubnis hinaus schaffen.
Aktuell wird geschaut, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ukrainische Fachkräfte anerkannt oder als interkulturelle Unterstützungskräfte beziehungswese Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in der Kita und in verschiedenen Betreuungssettings eingesetzt werden können. Ab April wird ein entsprechendes Beratungsangebot in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingerichtet.
Der Umgang mit Krieg, Flucht und den damit verbundenen Ängsten ist zudem Gegenstand vielfältiger Fortbildungen (auch Online) für Fachberatungen, Kita-Leitungen und Fachkräfte, die unter anderem vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) angeboten werden. Das komplette Programm des SFBB ist hier zu finden:
Link zu sfbb.berlin-brandenburg.de
Das Projekt „Berliner Modellkitas für die Integration und Inklusion von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung“ bietet weitere Materialien und Links zum Thema Flucht, Krieg und Traumatapädagogik. Weitere Informationen unter:
Link zu integration-kitas.de
Viele der angekommenen Familien sind aufgrund verwandtschaftlicher Kontakte im privaten Rahmen aufgenommen worden und damit über die Stadt verteilt. Jedoch verfügen auch viele Geflüchtete nicht über solche Kontakte. Sie werden in den Notunterkünften/Erstaufnahmestellen und dann in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Hier gilt es, ortsnah ergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Aktuell sind wir im Kontakt mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), um dafür Sorge zu tragen, dass an diesen Standorten auch Flächen für Betreuungsangebote bereitge-stellt werden. In diesem Zusammenhang kommt der Bereitstellung von mobilen Spielangeboten (Sprungbrettprojekte) eine besondere Bedeutung zu. Erste erfahrene Träger haben sich bereiterklärt, entsprechende Angebote zu unterbreiten.
Ferner sollen die bestehenden Angebote der Frühen Bildung vor Ort in ihrem Bestand gesichert und perspektivisch neue Gruppen eingerichtet werden.