Kindertagesstätten bieten ab 8. April nur noch Notbetreuung an

Pressemitteilung vom 01.04.2021

Alle Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen werden wegen des steigenden Infektionsrisikos ab 8. April geschlossen. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung entschieden. Die Einrichtungen der Kindertagesförderung bieten jedoch eine Notbetreuung für jene Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dringend auf eine solche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Mindestens ein Elternteil muss dabei in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig sein.

Ebenfalls die Notbetreuung in Anspruch nehmen können Eltern von Vorschulkindern, Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können sowie Eltern, bei deren Kindern aus besonders dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist. Besonders dringende pädagogische Gründe sind unter anderem Behinderungen, Sprachförderbedarf sowie Kinderschutz.

Jugendsenatorin Sandra Scheeres: „Wir sind uns bewusst, dass unsere Entscheidung für die Eltern und ihre Kinder erneut eine zusätzliche Belastung bringt. Wegen des steigenden Infektionsgeschehens müssen wir handeln und die Kontakte deutlich reduzieren. Die weitgehende Schließung der Kitas ist ein wichtiger Schritt dazu.“

Die Liste der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung finden Sie unter folgendem Link:
www.berlin.de/sen/bjf/corona/uebersicht-der-berufsgruppen-notbetreuung.pdf