Prüfungen zum Mittlerem Schulabschluss und zur erweiterten Berufsbildungsreife angepasst

Pressemitteilung vom 12.01.2021

Die Covid-19-Pandemie stellt die Berliner Schulen vor besondere Herausforderungen. Aus Sicht der Senatsbildungsverwaltung hat der Unterricht, auch als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause, in dieser Situation Priorität. Lehrkräfte sollten deshalb von Korrekturarbeiten entlastet werden. Aus diesem Grund hat die Senatsbildungsverwaltung die Prüfungsmodalitäten für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und für die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) analog zum Vorjahr gestaltet: Die Präsentationsprüfungen zur Erlangung des MSA/der EBBR in der 10. Jahrgangstufe der allgemeinbildenden Schulen finden statt. Das gilt auch für die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren in den Bildungsgängen Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) und Fachoberschule. Die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) sowie die drei schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache zur Erlangung des MSA und EBBR werden im Jahr 2021 ausgesetzt. Das betrifft ebenfalls die Sprechfertigkeitsprüfung in der ersten Fremdsprache.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Lehrkräfte können sich auf diese Weise besser auf die Wissensvermittlung per Unterricht konzentrieren, damit die Schülerinnen und Schüler in dieser besonderen Zeit gute Bildungsabschlüsse erwerben. Das entlastet die Schulen, die derzeit ohnehin besonders herausgefordert sind, wenigstens ein Stück weit.”

Die Abschlüsse BBR, MSA/EBBR werden wie folgt erworben:

BBR in den Jahrgängen 9 und 10
  • Der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen wird auf der Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die Regelungen am Gymnasium zum Erwerb der BBR bleiben unverändert.
  • Für den Berufsorientierenden Abschluss (BOA) entfallen die Präsentationsprüfung sowie die vergleichenden Arbeiten. Dieser der Berufsbildungsreife gleichwertige Schulabschluss wird ebenfalls ausschließlich anhand der Jahrgangsnoten vergeben, wenn zumindest ein Teil des Unterrichts in Mathematik und Deutsch zielgleich unterrichtet und bewertet wurde.
  • Die Lehrgänge im Zweiten Bildungsweg vergeben ebenfalls ohne vergleichende Arbeiten die BBR.
  • Die Nichtschülerprüfungen zur Erlangung der BBR werden wie geplant durchgeführt.
MSA/EBBR
  • Die Präsentationsprüfungen zur Erlangung der EBBR/des MSA in der 10. Jahrgangstufe der Allgemeinbildung und an beruflichen Schulen und Oberstufenzentren in den Bildungsgängen Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) und Fachoberschule finden statt. Die erweiterte Berufsbildungsreife und der Mittlere Schulabschluss werden in diesem Schuljahr aufgrund der Jahrgangsnoten und für den Prüfungsteil allein aufgrund der Präsentationsprüfung vergeben. Ein Ausfall (mangelhaft) in der Präsentationsprüfung kann durch eine zusätzliche mündliche Prüfung ausgeglichen werden. Bei pandemiebedingter Schließung von Bibliotheken oder anderen Hindernisgründen für eine individuelle Vorbereitung auf die Präsentationsprüfung wird eine Ersatzleistung auf Antrag ermöglicht.
  • Die Nichtschülerprüfungen zur Erlangung der erweiterte Berufsbildungsreife und des Mitt-leren Schulabschlusses werden durchgeführt.

Mit Blick auf die diesjährigen Abiturprüfungen erarbeitet die Senatsbildungsverwaltung gerade angemessene Anpassungen und wird diese zeitnah vorstellen.